Fachartikel von Anton Bernhard Hilbert
Nachfolgeplanung: Das Erbrecht bei Trennung und Scheidung
Bei allem Kampf um Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich etc. dürfen die Eheleute nicht vergessen, die Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf das Erbrecht zu berücksichtigen. Meist besteht dringender Änderungsbedarf. Wird ihm nicht Rechnung getragen, treten Folgen ein, die gewiss nicht gewollt sind. Dies gilt für das gesetzliche Erbrecht ebenso wie bei Testament und Erbvertrag.
weiterlesenWie Grabpflegekosten den Pflichtteil reduzieren können
Kein Mensch will, dass sein Grab mangels Pflege verlottert. Häufig findet sich in Testamenten die Auflage, dass ein Teil des Nachlasses für die Grabpflege zu verwenden ist. Allerdings können Pflichtteilsansprüche dafür sorgen, dass der für die Grabpflege vorgesehene Betrag angegriffen wird- gerade dann, wenn die Erbschaft „knapp“ ist.
weiterlesenDie Steuer beim Verkauf der geerbten Immobilie
Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist für den Erben steuerfrei, wenn eine Wartefrist von 10 Jahren eingehalten wurde. Ein steuerfreier Verkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits nach etwas mehr als einem Jahr möglich sein, sofern er die Immobilie in dieser Zeit selbst nutzt.
weiterlesenBewertungsstreitigkeiten unter den Erben vermeiden
Das oberste Ziel eines jedes Testaments ist es, mit dem Dokument Frieden unter den Erben zu stiften. Ein schlechtes Testament verursacht oft unnötigen Streit, selbst wenn die Erben und Vermächtnisnehmer reich bedacht werden.
weiterlesenDas notarielle Nachlassverzeichnis gibt dem Pflichtteilsberechtigten Sicherheit
Enterbt – und was nun? Um als Pflichtteilsberechtigter sicher sein zu können, dass der Nachlass vom Erben nicht geschmälert angegeben wird, kann dieser ein notariell angelegtes Verzeichnis über das Erbe verlangen.
weiterlesenDer gemeinschaftliche Nießbrauch zwingt Eheleute auch nach der Scheidung zur lebenslangen Gemeinschaft
Die Immobilienübergabe unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist ein bewährtes Steuersparmodell. Aber der gemeinschaftliche Nießbrauch der „Übergeber-Eheleute“ kann seine speziellen Tücken haben und Eheleute über die Scheidung hinaus zwangsverbinden. Das Problem müssen Übergeber-Eheleute bedenken und regeln, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.
weiterlesenEine Schenkung zu Lebzeiten kann die Erbschaftsteuer erheblich mindern
Oft stehen Erben vor der Frage, ob die eben geerbte Immobilie verkauft werden muss, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können? Diese Sorge steigt in dem Maße, wie die Immobilienpreise steigen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie das Problem in den Griff bekommen.
weiterlesenDie "werdende" WEG
Adieu, werdende Wohnungseigentümergemeinschaft? Vorsicht beim Kauf einer Eigentumswohnung!
weiterlesenWEG-Reform: Auf dem Weg vom Eigentümer zum Gesellschafter? | AdvoGarant
Der Gesetzgeber krempelt das bewährte Wohnungseigentumsrecht umfassend um. In der Tendenz werden die gesellschaftsrechtlichen Elemente gestärkt, die eigentumsrechtlichen Komponenten geschwächt.
weiterlesenDie Patientenverfügung für die Corona-Erkrankung fit machen
Covid-19 wirft - ob Risikogruppe oder nicht - Fragen in Bezug auf Patientenverfügungen und angemessene Maßnahmen für den Ernstfall einer Erkrankung auf.
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Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Anton Bernhard Hilbert lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert ist:
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstraße 44
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761/32563
Telefax: 0761/286261
E-Mail: info@rak-freiburg.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/