Notärztlicher Bereitschaftsdienst und Steuerpflicht
Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten
Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu er-kennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit ei-nen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicher-stellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuer-freie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 02.08.2018 Aktenzeichen: V R 37/17
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