Anbieterauswahl
Die Anbieterauswahl in der betrieblichen Altersvorsorge trifft der Arbeitgeber.
Dieses Recht ist der einzige Hebel den er in der Hand hat, um sich vor Risiken zu schützen. Dieses Pfund der Anbieterauswahl sollte selbstbewusst gegenüber verschiedenen Anbietern und den Mitarbeitern eingesetzt werden. Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge sollte auf eine Direktversicherung beschränkt werden. Wählen Sie nur einen Anbieter für eine Direktversicherung aus. Lassen Sie die Anbieterauswahl nicht vom Arbeitnehmer treffen. Auf diese Weise reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand und ein bunter Teller voller verschiedener Direktversicherungen mit unterschiedlichen Risiken wird vermieden. Entscheiden Sie sich für nur einen Anbieter, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, einen Gruppentarif zu erhalten, welcher den Mitarbeitern zu Gute kommt. Vermeiden Sie es, in bestehende Verträge eines neuen Mitarbeiters einzutreten, es sei denn, es besteht für den neuen Mitarbeiter ein Vertrag bei dem Anbieter Ihres Vertrauens.
Auch bei Direktversicherungen haftet der Arbeitgeber für die Bonität des Anbieters. Die Sicherheit des angelegten Geldes sollte deshalb an erster Stelle stehen. Das Rundumsorglospaket der betrieblichen Altersvorsorge gibt es nicht. Da hilft auch keine noch so gute Anbieterauswahl. Allein schon aufgrund der Kreativität des Gesetzgebers kann heute nicht gesagt werden, was in zehn, 20 oder 30 Jahren, wenn die Versorgung einsetzt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wichtig gewesen wäre. Deshalb im Folgenden einige Hinweise, die auf den Erfahrungen und dem Kenntnisstand in 2009 beruhen.
Der vermutlich wichtigste Schutz ist die Anbieterauswahl Ihres Vertragspartners für die betriebliche Altersvorsorge.
Sie sollten nur einen Partner haben, um die Transparenz zu behalten. Diesen wählen Sie - und nur Sie - sorgfältig aus. Lassen Sie sich dieses Recht weder von den vielen Versicherungsvertretern, noch von Ihren Mitarbeitern aus der Hand nehmen. Es ist allein Ihre Entscheidung, mit wem Sie als Partner für die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter zusammen arbeiten wollen.
Bei der Anbieterauswahl ist ein besonderes Augenmerk auf dessen Seriosität und Bonität zu legen. Das investierte Geld sollte sicher angelegt sein, denn Sie garantieren den Bestand der eingezahlten Beiträge. In der heutigen Zeit ist eine solche Entscheidung nicht so leicht zu treffen, denn selbst die großen der Liga haben im Rahmen der Subprime-Kreditkrise einige Leichen aus dem Keller geholt. Und nicht alle Versicherungen müssen in den Jahren der Auszahlung noch am Markt sein, wie das Insolvenzbeispiel Mannheimer Versicherungen gezeigt hat. Zwar gibt es inzwischen eine Auffanggesellschaft für insolvente Versicherungen, jedoch nur für die, die auch Mitglied der Auffanggesellschaft Protektor sind. Und dies sind nicht alle in Deutschland zugelassenen Anbieter. Erkundigen Sie sich deshalb zu Ihrem Schutz, ob Ihr zukünftiges Partnerunternehmen Mitglied bei Protektor ist.
Als Arbeitgeber verfügen Sie weder über die notwendige Sachkenntnis noch über die Marktnähe oder die Erfahrungen eines Spezialisten.
Nehmen Sie deshalb bei der Anbieterauswahl die Beratung eines unabhängigen Versicherungsmaklers Ihres Vertrauens in Anspruch. Herr Kaiser vertritt nur seine eigene Versicherung und sieht seine Empfehlung nur durch seine Brille!
Vorsorge für das Alter zu treffen, ist sicherlich eine gute Empfehlung. Je früher damit begonnen wird, desto ausgeprägter ist der Zinseszinseffekt. Wie sie zu treffen ist, hängt von der Lebensplanung jedes Einzelnen ab. Als Arbeitgeber tragen Sie aufgrund des Willens des Gesetzgebers nicht nur die Verantwortung für Ihre eigene Alterversorgung, sondern im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auch die für Ihre Arbeitnehmer. Auch wenn der Gesetzgeber den Arbeitgebern damit weitere Verwaltungsaufgaben übertragen hat, sollten Sie im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sorgfältig agieren. Schon der Arzt Albert Schweitzer hat es treffend formuliert: „Keine Zukunft vermag gutzumachen, was du in der Gegenwart versäumst.“
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