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Nachrangdarlehen sind keine sichere Geldanlage

Nachrangdarlehen werden oft gegenüber Anlegern zur Zeichnung beworben, ohne dass die agierenden Berater auch nur mit einem Wort unmissverständlich den Anleger auf das auch bestehende Totalausfallrisiko hingewiesen haben.

„Bei einem Nachrangdarlehen besteht kein unbedingter Rückzahlungsanspruchs des jeweiligen Darlehensgebers. Hinsichtlich der Zins- und Rückzahlungsansprüche gilt vielmehr ein sogenannter qualifizierter Nachrang und damit nur eine bedingte Rückzahlungspflicht“.

Die Tatsache, dass die Rückzahlung eines Nachrangdarlehens ebenso wie die Zahlung von Zinsen maßgeblich davon abhängig ist, dass es die finanzielle Situation der Darlehensnehmerin – also der Firma – erlaubt, wird in den seltensten Fällen von den agierenden Anlageberater den Anlageinteressenten mündlich mitgeteilt.

Aktuelles Beispiel für eine fehlerhafte Anlageberatung stellt ein sogenanntes Nachrangdarlehen der „Neckermann Neue Energien AG" dar.

„Aus diversen Informationsbroschüren der Neckermann Neue Energien AG ergibt sich, dass im wesentlichen Investitionen in die verschiedensten Arten erneuerbaren Energien geplant waren, wobei beabsichtigt war, ausschließlich in solche Anlagen zu investieren, die selber betrieben werden. Angepriesen war eine entsprechende Investition in „zukunftsträchtigen Investitionsobjekte“ mit der Absicht der Gesellschaft, alles zu tun, um die Gelder der Kapitalgeber zu erhalten.

In diesem Sinne wurden auch Nachrangdarlehen gegenüber einem Anleger zur Zeichnung beworben, oftmals ohne dass die agierenden Berater auch nur mit einem Wort unmissverständlich den Anleger auf das auch bestehende Totalausfallrisiko hingewiesen hätten“.

Fachanwälte raten betroffenen Anlegern grundsätzlich zu einer fachkundigen Bewertung um mögliche Ersatzansprüche. Betroffen sind insbesondere die Grundsätze um eine pflichtwidrige Anlageberatung, wenn ein Berater unter gänzlicher Negierung der in den Nachrangdarlehensanträgen abgedruckten Risikohinweise die Begebung eines Nachrangdarlehens als angeblich sichere Geldanlage zur Zeichnung empfohlen hatte.

Über den Autor

RA Bettina Wittmann


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