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Zahlungsverkehr und Sicherheit

Viele Personen erledigen ihre Bankgeschäfte im Internet und nutzen eine oder mehrere Kreditkarten.

Onlinebanking und Kreditkarten - nahezu selbstverständlich und dennoch mit einer Unsicherheit behaftet

Auch wenn die Sicherheitsvorkehrungen in den letzten Jahren ständig erweitert worden, bleiben dennoch gewisse Risiken im Zahlungsverkehr, die jeder Nutzer kennen sollte, damit es nicht zum Kreditkartenmissbrauch, zum Phishing oder zu anderen Störungen kommt, die für den Nutzer ernsthafte Konsequenzen haben, die bis zur vollständigen Leerräumung des Kontos reichen können. Die Einzelheiten zum Kreditkartenmissbrauch werden im § 152 StGB und die Einzelheiten zum Betrug im § 263 StGB geregelt.

Kreditkartenmissbrauch

Jede Kreditkarte ist mit einer PIN versehen, die nur der autorisierte Nutzer kennen darf und die zum Geldabheben an Automaten oder zur Bezahlung mit der Kreditkarte verwendet werden kann. Darüber hinaus gibt es eine separate PIN, die die Teilnahme am Telefonbanking und/oder am Onlinebanking ermöglicht.

PIN ist die Abkürzung für Persönliche Identifikationsnummer. Eröffnet eine Person ein Konto oder beantragt eine neue Kreditkarte, werden die Kreditkarten- und Kontounterlagen niemals zusammen mit der PIN, sondern immer getrennt versendet. Diese Vorgehensweise dient der Erhöhung der Sicherheit und muss von allen Banken eingehalten werden. Die PIN darf niemals aus der Hand gegeben werden. Außerdem ist es unabdingbar, die persönlichen Daten am Geldautomanten, beim Onlinebanking und beim Telefonbanking zu schützen. Kreditkartenmissbrauch kann auf vielfältige Weise geschehen.

Die Tricks der Betrüger werden immer raffinierter und sind von fachlich unkundigen Laien oftmals nicht oder nur viel zu spät zu erkennen. Wurde eine Kreditkarte gestohlen oder besteht der Verdacht, dass sie von unbefugten Personen genutzt wird, ist der Karteninhaber zum Handeln verpflichtet. Er muss sich sofort mit seiner Bank in Verbindung setzen oder die bundesweite Sperrnummer 116 116 anrufen. Tut er dies nicht, handelt er grob fahrlässig. Eine weitere Unsicherheit ist der Zahlungsverkehr im Internet. Die Methoden, mit denen die Trickbetrüger an die Kreditkartendaten kommen und die Infos auf der Karte nutzen können, sind sehr vielfältig.

Phishing - Unsicherheit im Zahlungsverkehr durch gefälschte E-Mails

Phishing ist eine besonders hinterhältige Methode, mit der die Trickbetrüger versuchen, an die Daten der Kreditkartennutzer und der Personen zu kommen, die regelmäßig am Onlinebanking teilnehmen. Im Internet können sämtliche Bankgeschäfte, angefangen von Überweisungen über Daueraufträge bis hin zu Lastschriftaufträgen, erledigt werden. Aus diesem Grunde ist es nicht selten, dass die Nutzer gefälschte E-Mails erhalten oder auf gefälschte Webseiten verwiesen werden, die der Originalwebseite der Bank verblüffend ähnlich sehen.

Die Firmenlogos namhafter Banken befinden sich ebenso in den Phishing E-Mails wie die Aufforderung, die persönlichen Zugangsdaten zum Onlinebanking in ein spezielles Formular einzugehen. Angeblich ist dies unbedingt nötig, um die Daten auf dem neuesten Stand zu halten. Tut der Kunde dies nicht, wird damit gedroht, das Konto oder den Zugang zu löschen. Jede Person, die solch eine Phishing E-Mail erhält, sollte keinesfalls den Anhang öffnen oder die persönlichen Daten eingeben, sondern umgehend eine Mitteilung an die Bank machen. Oftmals ist dort schon bekannt, dass es sich um eine Phishing E-Mail handelt und dass entsprechende E-Mails im Umlauf sind.

Bei Unsicherheit im Zahlungsverkehr Rechtsanwalt finden bei AdvoGarant

Ist es bereits passiert und ist ein Kunde Opfer von Kreditkartenmissbrauch oder Phishing geworden, sollte er sich unbedingt mit einem Anwalt von AdvoGarant in Verbindung setzen. Um einen geeigneten Anwalt in der Nähe zu finden, kann die bundesweite Suche von AdvoGarant genutzt werden.

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