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Datenschutz im Internet stellt die Rechtssprechung vor immer neue Aufgaben

Der Datenschutz stellt prinzipiell ein Grundrecht dar. Gemäß der expliziten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht diesbezüglich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach können die Menschen in Deutschland selbst darüber entscheiden, welche persönlichen Informationen wann und vor allem wem bekannt gegeben werden. Allerdings findet im Grundgesetz dieses Grundrecht keine besondere Erwähnung. Stattdessen sind in dem Großteil der jeweiligen Landesverfassungen entsprechende Datenschutzregelungen mittlerweile fest verankert.

Auch im Hinblick auf den Datenschutz im Internet haben Personen ein grundsätzliches Recht auf selbstbestimmte Anonymität im Netz. Als diesbezüglich wichtigstes Gesetz fungiert dabei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die jeweiligen Voraussetzungen der Datenerhebung sowie die Verarbeitung und vor allem die Weitergabe von persönlichem Datenmaterial regelt bzw. festlegt. Dieses Gesetz ist dabei sowohl für Behörden als auch für Unternehmen zwingend bindend.

Im Einzelnen sind im Bundesdatenschutzgesetz gesetzliche Vorschriften zu allen Bereichen des Datenschutzes formuliert. Da dieses Gesetz für sämtliche Facetten der Datenerhebung, der Speicherung, der Verarbeitung sowie der Weitergabe - unabhängig ob online oder offline - gilt, wird der Datenschutz (§§ 11 - 15a TMG) im Internet zusätzlich durch das Telemediengesetz (TMG) geregelt. Das Telemediengesetz (TMG) ist explizit auf die Internetbranche abgestimmt Dieses Gesetz ist im Hinblick auf den Datenschutz im Internet die entscheidende gesetzliche Vorschrift.

Dabei regelt das TMG spezifiziert für die Tele- und Mediendienste, also für die Internetbranche, neben expliziten Haftungsfragen insbesondere Fragen rund um den Datenschutz. Aus diesen Bestimmungen leiten sich letztendlich dann auch die zahlreichen und unterschiedlichen Pflichten für Webseitenbetreiber, Onlineshops und zum Beispiel auch für Blogger ab. Folgende Vorschriften gelten dabei für den Datenschutz im Internet als maßgeblich: - Ein Internetnutzer muss grundsätzlich darüber informiert werden, wenn seine Daten gespeichert werden (Datenschutzerklärung). - Der jeweilige Nutzer muss der Verarbeitung respektive der Übertragung seiner persönlichen Daten ausdrücklich zustimmen.

Hier reicht es beispielsweise nicht aus, dass dem jeweiligen User die Möglichkeit eines Widerspruchs eingeräumt wird. Stattdessen muss der Betroffene grundsätzlich ausdrücklich in die Verwendung bzw. die Verarbeitung seiner Daten einwilligen, sofern die geltenden gesetzlichen Vorschriften diese eben nicht gestatten. Dies ist vor allem bei der Datenübermittlung zu Werbezwecken zu beachten. - Es besteht in Bezug auf die gespeicherten Daten eine generelle Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Internetusern. - Es liegt eine grundsätzliche Impressumspflicht vor. - Bestimmte Unternehmen haben die Pflicht einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen bzw. zu installieren.

Der Datenschutz im Internet ist ständigen Bedrohungen ausgesetzt Es existieren im Hinblick auf den Datenschutz im Internet mittlerweile zahlreiche Methoden, um den expliziten Datenschutz zu umgehen bzw. schlichtweg zu ignorieren. Dies wird vor allem durch den Umstand begünstigt, dass ein Großteil der User zum Beispiel Konten bei den sozialen Netzwerken rund um Facebook, Twitter und Co. angelegt haben; zudem ist es weit verbreitet, dass Bank- und Kreditkartendaten auf den unterschiedlichsten Webseiten eingegeben werden. Neben den genannten Risiken (soziale Netzwerke, unbedachte Dateneingabe etc.) sind im Zusammenhang mit dem Datenschutz im Internet diesbezüglich folgende andere potentielle Datenschutzgefahren zu identifizieren:

  • Spyware: Dieses Programm sammelt unbemerkt Informationen eines Computernutzers und gibt sie unerlaubt weiter. - Zählpixel: Bindet sich in eine E-Mail oder in eine Webseite ein und zeigt an, wann und wer welche E-Mails oder Internetseiten aufgerufen hat.
  • Phishing: Mittels Phishing wird versucht, vertrauliche Daten wie beispielsweise Kontodaten oder Passwörter auszukundschaften.
  • Pharming: Umleitung des Datenverkehrs auf manipulierte Webseiten. AdvoGarant vermittelt auf den Datenschutz im Internet spezialisierte Fachanwälte Diese Thematik ist nach wie vor hochbrisant. Bereits die aktuell bestehenden Gefahren für den Datenschutz sind nie vollständig auszuschließen; es kommt tagtäglich zu entsprechenden Verletzungen des Datenschutzes im Internet.

Zudem ist das Internet schnelllebig. Ist eine Gefahr gebannt, taucht prompt eine neue Möglichkeit auf, an die Daten von Internetnutzern zu gelangen. Da es des Weiteren diesbezüglich eine Vielzahl an entsprechenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien gibt, ist bei diesbezüglichen Schwierigkeiten eine umfassende Rechtsberatung gleichsam Pflicht in eigener Sache. Ein auf das IT,- EDV- sowie Internetrecht spezialisierter Anwalt kann hier für entsprechende Rechtssicherheit und vor allem für die Durchsetzung des Datenschutzrechts sorgen. Wer entsprechende Unterstützung benötigt, findet bei advogarant.de schnell und einfach den jeweils richtigen Ansprechpartner respektive Fachanwalt.

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