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Ehe USA

„Heirate bloß keinen vom Balkan oder gar aus der Türkei oder dem Iran.“ - Wer kennt nicht solch harsche Warnungen wenn es ums Heiraten geht.

Sie kommen von seiten der Eltern oder der Großeltern wenn sich ein junges Paar anschickt, eine Ehe über die Staatsgrenzen hinaus zu wagen. Auch heute noch ist dies nicht selbstverständlich und der Weg zur Ehe, von den oft heißen Diskussionen innerhalb der Familie abgesehen, mit vielen Steinen gepflastert. Was dabei auf Seiten der Eltern meist übersehen wird ist die Tatsache, dass es gerade mit den meisten Staaten Europas beziehungsweise am Rande Europas bilaterale Abkommen und ähnliches sowie die mehrfach modifizierten Regelungen im EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) gibt.

Fallstricke bei internationalen Ehen

Darin sind viele vermeintliche Probleme oder Fragen der Durchsetzbarkeit heutzutage relativ vernünftig geregelt.

Was aber fast niemand zu wissen scheint, sind die enormen Probleme bei Ehen mit US-Amerikanern. Betroffen davon sind wesentlich mehr Frauen als Männer, was zunächst daran liegt, dass im Umfeld der zahlreichen US-Militärstützpunkte viele amerikanisch-deutsche Ehen geschlossen wurden. Ein sehr hoher Prozentsatz der Frauen heiratete (für heutige Verhältnisse) recht jung, mit durchschnittlich 21 Jahren und oft ohne größere Berufsausbildung. War es der große Traum als Jugendliche einmal in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu ziehen, die imposante Uniform des Sergeant oder einfach nur der Wunsch, endlich weg von den Eltern und auf eigenen Füssen zu stehen?

Wie dem auch sei – die Ehen wurden in aller Regel bei einem Besuch „seiner Family“ in den USA geschlossen; ganz stolz nur kurze Zeit später der Antrag auf eine Green Card mit Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung in den USA allen Freundinnen präsentiert ... und soweit war die Welt in Ordnung. Die Zukunft schaute rosig aus und wenn der geliebte Ehemann dann mal in die USA, zum Beispiel in das berühmte Fort Knox versetzt werden würde, dann, ja dann war das Ziel des Traumes erreicht: Amerika – wo alles so easy ist.

Leider trübt sich dieses rosarote Bild schnell ein, als es ernst wird. Viele Kasernen in Deutschland wurden und werden geschlossen oder sehr stark reduziert, der Ehemann tatsächlich in die USA versetzt. Beim Anblick des riesigen Fort Knox bekommt sie eine Gänsehaut und denkt an den James Bond, der hier gedreht wurde. Kurze Zeit darauf wird er in den persischen Golf auf einen Flugzeugträger versetzt, danach in den Irak und schließlich nach Kuwait. Währenddessen sitzt sie im staubigen Kentucky …

Der Sold kommt regelmäßig, aber sie arbeitet (inzwischen stolze Green-Card-Besitzerin) zusätzlich im Drugstore an der Kasse. Das erste Kind kommt auf die Welt – und sie sitzt weiterhin alleine in Kentucky. Die Eheleute sehen sich kaum und leben sich - wie man so schön sagt – auseinander.

Jetzt beginnt eine Odyssee sondergleichen, mit Problemen vor denen sie niemand gewarnt hatte.

Als sie ihm mailt, dass sie sich trennen und wieder nach Deutschland zurückgehen will, kommt sofort eine harsche Mail zurück. Sie habe in jedem Fall seine Rückkehr abzuwarten, er liebe sie und komme sofort. Seine Schwester kommt schon am nächsten Tag und will das Kind an sich nehmen. Sie gerät in Panik und nimmt in ihrer Verzweiflung überstürzt mit dem Kind das nächste Flugzeug nach Deutschland.

Hier wähnt sie sich und das Kind – von den Eltern aufgenommen – in Sicherheit. Das Kind kann dann bald in den Kindergarten und sie wird sich dann mal mit dem Thema Ehescheidung befassen. Denkste!

Nur wenige Tage danach kommt ein Schreiben der Generalbundesanwaltschaft: Sie wird der Kindesentführung beschuldigt und aufgefordert, sofort das Kind in die USA zum Vater zurück zu bringen – ansonsten wird das Kind von der Deutschen Polizei (ich verkürze hier das Verfahren) abgeholt und in die USA verbracht. Parallel kommt ein Schreiben eines US-Gerichtes in Kentucky wonach sie zur Anhörung geladen wird (persönliches Erschienen angeordnet !), zur Verhandlung des Sorgerechtes (custody).

In ihrer Not geht sie jetzt zu einem Anwalt, um dies abzuwehren und selbst das Sorgerecht zu bekommen. Doch der kann ihr leider nur sagen, dass sie dem Folge zu leisten hat und über das bereits in den USA rechtshängige Sorgerechtsverfahren ein Deutsches Gericht in der Regel nicht urteilen wird.

Das Entsetzliche geschieht, sie fliegt gezwungenermaßen zurück in die USA und das Kind, welches fast 2 Jahre ausschließlich bei ihr lebte und von ihr großgezogen wurde, wird ihr umgehend weggenommen.

Das alleinige Sorgerecht wird ihm zugesprochen, da sie mit der Kindesentführung ein schwerwiegendes Vergehen begangen hat. Sie nimmt in der Nähe ein Zimmer, arbeitet wieder im Supermarkt und darf ein Mal pro Woche das Kind für ein paar Stunden unter Aufsicht bei seiner Schwester sehen. Dieser Zustand kann lange, sehr lange dauern, in den USA je nach Einzellfall bis das Kind volljährig ist. Später wird sie geschieden – aber nach US-Recht mit den Folgen, dass die zu Beginn gemeinsam angeschaffte Wohnung ihm zugesprochen und keinerlei Unterhalt gezahlt wird. Ende der einstigen Lovestory.

Dies alles hätte vermieden werden können. Vor allem durch vorherige ausführliche Beratung über Land und Leute. Allein dieses Wissen hätte sie vor der überstürzten Rückreise nach Deutschland abgehalten. Denn ohne eine „persönliche Erklärung von ihm, dass sie jederzeit das Land mit Kind verlassen kann (custody) und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (to determine where to live)“, am besten notariell beglaubigt (Notary public), ist eine solche Reise gegen den Willen des Vaters tatsächlich eine Kindesentführung.

Gut zu wissen ist auch, dass es in den USA keine Meldepflicht wie in Deutschland gibt. So ist es fast unmöglich, sein Kind zu finden, das der Ehemann zum Beispiel in einem Militärflugzeug von einem US-Fliegerhorst (das geht auch ohne Ausweispapiere des Kindes !) mit in die US genommen hat. Auch das ist Entführung.

Überdies sind Gerichtsverfahren in den USA ziemlich teuer und jeder Bundesstaat hat sein eigenes Recht, welches von dem in Deutschland erheblich abweicht.

So ist dringend zu empfehlen, trotz rosaroter Brille nichts zu überstürzen und sich vor einer solchen Eheschließung ausführlich beraten zu lassen. Es ist meist sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen in dem vor allem Fragen wie Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt, Güterstand, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und so weiter geregelt werden. Auch wo und nach welchem Recht geheiratet wird kann nachher eine erhebliche Rolle spielen.

Fazit: Solche Warnungen wie im Eingangssatz kommen von den Älteren meist rein emotional und aus Furcht vor dem Fremden. Von der Hand zu weisen sind sie indessen auf keinen Fall – aus rein tatsächlichen Gründen wie aufgezeigt. Eine Beratung und die rechtliche Vorsorge kostet nicht viel – auf alle Fälle sehr viel weniger als das mögliche Desaster im Falle eines Falles.

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RA Dieter Rollmann

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