Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer: Der Erwerb des Erben steht in Deutschland im Fokus
Wenn eine natürliche Person aus dem Leben scheidet, gehen dessen Vermögenswerte in der Regel an die jeweiligen Erben über. Dieser Übergang der Vermögenswerte wird analog des in Deutschland gültigen Erbrechts mittels der Erbschaftssteuer besteuert. Dabei wird diese Steuer in Deutschland als so bezeichnete Erbanfallsteuer erhoben. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen in Deutschland lassen sich sowohl im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz als auch in der sogenannten Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung finden. Da es sich um eine Landessteuer handelt, besitzt der Bund gemäß den Ausführungen im Grundgesetz (GG) die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Soweit nicht etwas anderes bestimmt wurde, richtet sich die Bewertung des Erbvermögens nach den Regularien des Bewertungsgesetzes. Das diesbezüglich anzuwendende Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz lässt sich dabei zurückverfolgen bis in das Jahr 1906, als das erste einheitlich geltende Erbschaftssteuergesetz im damaligen Deutschen Reich aus der Taufe gehoben wurde.
Erbschaftssteuer kann dank der Schenkungssteuer quasi nicht umgangen werden
Das die Erbschaftssteuer in Deutschland eben als Erbanfallsteuer ausgestaltet ist, knüpft sie diesbezüglich an den konkreten Erwerb des entsprechend bedachten Erbens oder auch des Vermächtnisteilnehmers, Pflichtteilsberechtigten oder auch sonstigen Erwerbers an. Somit wird das vom Erblasser hinterlassene Vermögen nicht in seiner Gesamtheit als Anknüpfungspunkt verstanden. Stattdessen bezieht die Erbschaftssteuer in Deutschland ihre Rechtfertigung mittlerweile aus zwei expliziten Gründen:
- Das im Erbgang angehäufte Vermögen soll wunschgemäß (laut Testament, letzter Wille etc.) umverteilt werden.
- Die steuerliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Erbens wird als erhöht eingeschätzt.
Damit die Erbschaftssteuer aber nicht unterlaufen werden kann, ist neben dieser Steuer auch die Schenkungssteuer innerhalb des deutschen Steuerrechts prinzipiell gleichlaufend geregelt. Die Schenkungssteuer ist dabei quasi als Ergänzung zu interpretieren. Sie soll im Grunde genommen verhindern, dass mit entsprechenden Schenkungen bzw. Zuwendungen zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer gezielt umgangen wird. Dabei ist grundsätzlich auch hier der Erwerber zahlungspflichtig im Hinblick auf die Schenkungssteuer.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung von der Erbschaftssteuer möglich
Die Erbschaftssteuer respektive ebenfalls die Schenkungssteuer werden dabei grundsätzlich bei einer Erbschaft oder einem Vermächtnis, bei Zweckzuwendungen bzw. zweckgebundenen Vermögensübertragungen, bei Schenkungen unter Leben den sowie auch - unter bestimmten Voraussetzungen - beim Vermögen einer Stiftung oder eines Vereins fällig. Allerdings werden bewusst einige Segmente dabei ausgeklammert und mit einer Steuerbefreiung belegt. So wird zum Beispiel Hausrat bei Erwerb durch Protagonisten der Steuerklasse I von der Steuer befreit; allerdings darf der Wert nicht 41.000 Euro übersteigen. Zudem gibt es steuerbefreiende Ausnahmeregelungen für Grundbesitz oder zumindest für Teile von Grundbesitz, für Kunstsammlungen und -gegenstände, für wissenschaftliche Sammlungen, Archive sowie Bibliotheken; auch hier wird die Steuerbefreiung aber nur bei bestimmten, gesetzlich definierten Voraussetzungen wirksam. Auch bei typischen Gelegenheitsgeschenken sowie Zuwendungen für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke und im Sinne des Parteiengesetzes (§ 2) für politische Parteien wird von der Erbschaftssteuer Abstand genommen. Des Weiteren ist eine Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum möglich, sofern die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erfüllt werden.
Qualifizierte Fachanwälte für die Erbschaftssteuer werden von AdvoGarant vermittelt
Es bleibt festzuhalten, dass das Gebiet der Erbschaftssteuer nicht nur äußerst komplex, sondern auch aufgrund der zahlreichen Ausnahme- bzw. Sonderregelungen für eine nicht fachkundige Person oftmals nur schwer verständlich bzw. schwer zu durchschauen ist. Wer bei der Fülle an gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und Richtlinien den Durchblick behalten und sich im Hinblick auf die Steuerpflichten keinen Fauxpas leisten möchte, sollte diesbezüglich grundsätzlich einen entsprechenden Fachanwalt oder Steuerberater konsultieren. AdvoGarant kann hier entsprechend weiterhelfen; schließlich verfügt AdvoGarant über unzählige Kontakte zu qualifizierten und erfahrenen Fachanwälten und Steuerberater aus dem Bereich Erbrecht.
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