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Mandat im Erbrecht

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant im Erbrecht.

Die Beziehung zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten muss immer von einem großen Vertrauensverhältnis getragen werden. Schließlich vertraut der Mandant seinem Rechtsanwalt die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Rechte an. Nirgends aber ist das Vertrauensverhältnis so herausragend wichtig wie im Erbrecht. Im Erbrecht geht es nicht nur um die Durchsetzung von Ansprüchen und damit um Geld, sondern um eine umfassende Betreuung des Mandanten in einer für ihn hochsensiblen Situation.

Verstirbt ein naher Angehöriger sind die Hinterbliebenen mit der Situation oftmals überfordert. Es ist eine Zeit großer Trauer und Verzweiflung, in der die Hinterbliebenen nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen zu bewältigen haben, sondern auch mit den großen Fragen des Lebens wie mit der eigenen Sterblichkeit konfrontiert werden. In dieser Zeit sind aber auch Todesanzeigen in Zeitungen und gegenüber anderen Verwandten oder Freunden und die Vorbereitung und Durchführung der Bestattungsfeier zu bewältigen. Die Hinterbliebenen kommen kaum zum Nachdenken oder Innehalten. Bis zum Ende der Bestattungsfeier sind alle nahen Angehörigen voll eingespannt.

Nach der Bestattung sind die Probleme jedoch nicht kleiner geworden.

Nunmehr geht es um die Erbauseinandersetzung, die Auflösung der Wohnung oder die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung. Damit sind die Hinterbliebenen oftmals überfordert und suchen rechtlichen Rat. Im Gespräch mit dem Rechtsanwalt werden aber auch viele persönliche Angelegenheiten besprochen, die keiner Rechtsberatung im eigentlichen Sinne unterliegen. Das Verhältnis zwischen dem Mandanten und dem Verstorbenen, die Verhältnisse zwischen dem Mandanten und seinen Geschwistern und die Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen spielen hier eine ganz entscheidende Rolle. Die Aufgabe des Rechtsanwaltes besteht dabei also nicht nur in einer rechtlichen Beratung, sondern auch in einer verständnisvollen Betreuung, die viel Weitblick und Einfühlungsvermögen erfordert. Der Rechtsanwalt ist - anders ausgedrückt - als ganzer Mensch gefordert, weil sich ihm ja auch sein Mandant als ganzer Mensch offenbart, mit all seinen Gefühlen und Schwächen.

Hier muss der Rechtsanwalt den Mandanten bildlich gesprochen an die Hand nehmen und ihn durch den Dschungel sowohl an erbrechtlichen Vorschriften als auch an Auseinandersetzungen mit Geschwistern oder anderen Hinterbliebenen führen. Er hat dabei die ganze Gefühlslage seines Mandanten wahrzunehmen und zu respektieren und ihm in einer vertrauensvollen Atmosphäre zur Seite zu stehen. Daher nimmt das erbrechtliche Mandat eines Rechtsanwalts immer eine herausragende Stellung bei seiner Bearbeitung ein. Der Rechtsanwalt ist nicht nur zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten verpflichtet, sondern der gesamten Befindlichkeit seines Mandanten in einer Zeit tiefer Trauer und Orientierungslosigkeit.

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Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

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