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Unternehmensbewertung

Grundlagen der Unternehmensbewertung im Lichte der aktuellen steuerlichen Wertfindung bei Schenkungs- und Erbfällen.

Im Rahmen der Erbschaftssteuerreform 2009 wurden auch die Verfahren zur Unternehmensbewertung neu gefasst. Für Schenkungs- beziehungsweise Erbfälle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen scheidet eine Ableitung des Werts des Unternehmens anhand von Börsenkursen oder Verkäufen vergleichbarer Unternehmen in der Regel aus. Sofern nicht für spezielle Branchen besondere, anerkannte Verfahren zur Unternehmensbewertung definiert sind, soll das so genannte vereinfachte Ertragswertverfahren herangezogen werden.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist jedoch angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen als sehr problematisch einzustufen. Nach dem Wortlaut des Bewertungsgesetzes bildet der zukünftig nachhaltig zu erzielende Jahresertrag die Grundlage für die Unternehmensbewertung. Für die Ermittlung dieses Jahresertrags bietet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag eine Beurteilungsgrundlage. Der Durchschnittsertrag ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Stichtag der Unternehmensbewertung abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten.

In der aktuellen Krisensituation können die vergangenen Jahre auf keinen Fall repräsentativ für die erwartete Entwicklung und für die Unternehmensbewertung sein.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren führt in nahezu allen Fällen zu keinen realistischen Wertansätzen. Eine Öffnungsklausel erlaubt die Anwendung eines anderen, anerkannten Bewertungsverfahrens, wenn das vereinfachte Ertragswertverfahren zu unzutreffenden Wertansätzen bei der Unternehmensbewertung führt. In der aktuellen Situation bieten sich somit Verfahren an, welche den Wert aus den Ertragsaussichten kommender Wirtschaftsjahre ableiten. Man bewegt sich auf sicherem Terrain, wenn ein Verfahren wie das sogenannte Ertragswertverfahren IDW S1 des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer herangezogen wird. Vereinfacht beschrieben erfolgt die Unternehmensbewertung mit einer finanzmathematischen Zusammenfassung der erwarteten Ergebnisse künftiger Wirtschaftsjahre. Diese werden im Rahmen einer simultanen Ertrags- und Liquiditätsplanung prognostiziert.

Realistische Planrechnungen bestehen einfach nicht aus der unreflektierten Fortrechnung der Entwicklung der Vergangenheit. Ein derartiges Vorgehen macht es unmöglich, neue Strömungen, Ereignisse oder gar die notwendigen (Sanierungs-)Maßnahmen des Unternehmens in die Planung einzuarbeiten, um deren Auswirkungen darzustellen. Die Erstellung der Planrechnung besteht vielmehr aus zwei Phasen. In der Analysephase werden die Strukturen des Unternehmens vergangenheitsbezogen betrachtet und bestehende Strukturen und Zusammenhänge abgeleitet. Als Basis-Informationsquellen sind die Auswertungen der Buchhaltung, der Kostenrechnung sowie ergänzende Unterlagen heranzuziehen.

Für die erste Auswertung bieten sich auch die Instrumente der klassischen Bilanz- / Unternehmensanalyse an.

Von besonderem Interesse sind dabei die Kerngeschäftsfelder der Leistungserstellung und die damit in direktem Zusammenhang stehenden Kostenfaktoren sowie deren Entwicklung über einen längeren Zeitraum. Dabei ist die Zusammensetzung des Produktspektrums und dessen zeitliche Veränderung ebenso zu dokumentieren wie Kundenstrukturen oder die Entwicklung der Personalkosten. Auf dem Ergebnis der Analysen werden in der eigentlichen Planungsphase erste Prognosen, Annahmen und Daten für die weitere Entwicklung des Unternehmens zusammengestellt.

Das eigentliche Planungsmodell wird über ein Tabellenkalkulationsprogramm aufgebaut. Beim Aufbau des Modells werden die einzelnen, aggregierten Größen der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Teilgrößen zerlegt. Man geht dabei hierarchisch vor. So werden beispielsweise die Absatzprognosen pro Produkt oder pro Vertriebsgebiet aus der Analysephase in das Modell eingearbeitet. Alle diesbezüglichen Daten werden in einer nächsten Hierarchiestufe zur Plangröße „Umsatzerlöse“ aggregiert, die wiederum in die Plan-GuV der Unternehmensbewertung einfließt.

Die Daten aller Teilbereiche werden in jeweils eigenen Arbeitsblättern der Tabellenkalkulation gesammelt.

Über die im Modell eingearbeiteten, beziehungsweise bereits vordefinierten Verbindungen zu einem weiteren Arbeitsblatt, welches eine kumulierte Übersicht generiert, werden die Daten zusammengefasst. Dieses Vorgehen sorgt für die gebotene Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Unternehmensbewertung. Im Ergebnis erhält man die für die Unternehmensbewertung notwendigen Plan-Erträge, welche dann im Rahmen des IDW S1 Ertragswertverfahrens zum Unternehmenswert zusammengeführt werden. Durch die Einbeziehung der unsicheren Zukunftserwartungen wird diese Unternehmensbewertung dem realen Wert besser gerecht als die Ableitung aus den Vergangenheitszahlen.

Schlussendlich führt die Wahl des realistischen Bewertungsverfahrens zu einer Minderung der Schenkungs- / Erbschaftssteuerbelastung. In der aktuellen Zeit gilt mehr denn je, dass liquide Mittel im Unternehmen arbeiten und dieses stabilisieren sollen - statt an den Fiskus abzufließen.

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