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Wettbewerb

Gemeinhin ist das Wettbewerbsrecht als Oberbegriff für das Lauterkeitsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs) sowie für das Kartellrecht (Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zu definieren. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs kann dabei durchaus dem gewerblichen Rechtsschutz zugerechnet werden.

Zwar gibt es bei intensiver bzw. detaillierter Betrachtung zwischen diesen beiden Rechtsmaterien strukturelle Unterschiede, aber trotzdem kommt es hier zu zahlreichen Überschneidungen. So werden im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes in erster Linie bestimmte Ausschließlichkeitsrechte wie zum Beispiel Marken oder Logos als immaterielles Eigentum bewertet und auch geschützt.

Zudem hat das Wettbewerbsrecht in diesem Zusammenhang die Aufgabe, bestimmte Aktivitäten respektive Verhaltensweisen im Nachfrage- und Absatzwettbewerb als unzulässig und damit als unlauter zu verbieten. Dies betrifft zum Beispiel Nachahmungen von Produkten, Marken oder auch Logos seitens der Mitbewerber oder auch die vergleichende und irreführende Werbung durch entsprechende Mitkonkurrenten; zudem beinhaltet das Wettbewerbsrecht auch Vorschriften in Bezug auf die Marken- und Produktpiraterie.

Wettbewerbsrecht: Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen

Wer dabei seine immateriellen Unternehmenswerte wie beispielsweise Erfindungen, Geschäftsideen, Konzepte, Entwicklungen, Logos oder Marken gleichsam effizient nutzen wie auch effektiv schützen möchte, sollte grundsätzlich eine auf das jeweilige Unternehmen abgestimmte und auf das Wettbewerbsrecht aufbauende Schutzrechtstrategie verfolgen.

Mit einer diesbezüglich klug gewählten Strategie lassen sich oftmals Streitigkeiten mit anderen Marktakteuren vermeiden. Ob der generelle Marktauftritt, die Vorgehensweise im Marketing sowie beim Vertrieb von Dienstleistungen respektive Produkten oder die komplexen Bestimmungen zum Datenschutz, E-Commerce, Verbraucherschutz und vor allem zum unlauterem Wettbewerb - gerade in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht sind diesbezüglich zahlreiche Beschränkungen und Vorschriften zu beachten. Kommt es dabei zu einem Nichtbeachten gerade im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, fallen oftmals entsprechend hohe Bußgelder an oder es kommt zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden, Wettbewerbern, Berufsverbänden oder auch Verbraucherschutzorganisationen.

Das Wettbewerbsrecht befasst sich auch mit dem Missbrauch von Marktmacht

Zum Wettbewerbsrecht im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes zählt aber auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das seit dem 1. Januar 1958 als entscheidende Kodifikation zum grundsätzlichen Erhalt des Wettbewerbs Gültigkeit besitzt. Der diesbezügliche Anwendungsbereich erstreckt sich dabei auf Wettbewerbsverstöße aller Art; vor allem der Missbrauch und die Akkumulation von Marktmacht sowie die Begrenzung bzw. Limitierung des Wettbewerbsverhaltens autarker Marktakteure stehen diesbezüglich im Fokus.

Nach den Bestimmungen des GWB sind zum Beispiel Kartelle verboten, auf der anderen Seite jedoch wiederum erlaubnisfähig, wenn die Kartelle bestimmte Freistellungsvoraussetzungen erfüllen. So sind im Hinblick auf mittelständische Unternehmen zum Beispiel Mittelstandskartelle in Deutschland durchaus legitim (§3 GWB). Das Bundeskartellamt sowie die Landeskartellämter fungieren in Deutschland als diesbezügliche Wettbewerbsbehörde.

Das Wettbewerbsrecht erfordert und ermöglicht stetige Rechtssicherheit für Unternehmen

Grundlegendes Ziel des Wettbewerbsrechts im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes ist es also, einerseits Mitbewerber vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen zu bewahren bzw. zu schützen; andererseits ist die Stabilisierung der Volkswirtschaft sicherlich als ein wesentliches Sekundärziel anzusehen. Neben den bereits angeführten Gesetzen, Vorschriften und Regelungen müssen hier zudem zahlreiche wettbewerbsrechtliche Spezialregelungen, wie zum Beispiel das Markengesetz (MarkenG) oder auch die Preisangabenverordnung (PangV), zwingend berücksichtigt werden. Zudem geht es gerade im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes zusammenfassend vorwiegend um die Spielregeln rund um ein faires wirtschaftliches Verhalten, das jeder einzelne Gewerbebetrieb bzw. Unternehmen im Wettbewerb akzeptieren und dementsprechend einhalten muss.

Wichtig ist es, dass ein Unternehmen oder auch ein Gewerbetreibender grundlegende Rechtssicherheit bei das Wettbewerbsrecht berührenden Aktivitäten hat. Bei entsprechenden Verstößen kann dies ansonsten finanziell schwerwiegende Folgen verursachen; zumindest aber leidet die eigene Reputation entsprechend. AdvoGarant vermittelt diesbezüglich fachspezifische Anwälte, die auf die Thematik Wettbewerbsrecht respektive Gewerblicher Rechtsschutz spezialisiert sind.

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