Internationaler Vertragshändler
Geht es um die Aufgaben, Pflichten und Rechte von Vertragshändlern im Rahmen des Handels- und Wirtschaftsrechts, treten sämtlichen Rechtsfragen in den Fokus, die sich aus der Geschäftstätigkeit eines Vertragshändlers ergeben. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Vertragshändler um einen Kaufmann, der einen entsprechenden Vertragshändlervertrag unterschrieben bzw. abgeschlossen hat und nun sowohl im eigenen Namen als auch auf eigene Rechnung den Vertrieb bestimmter Waren bzw. Produkte übernimmt.
In der Regel muss ein Vertragshändler dabei eine zuvor vereinbarte Verpflichtung zur Absatzförderung eingehen. Ein Vertragshändler wird aufgrund des oben beschriebenen Rechtsstatus im Geschäftsleben häufig auch als Generalvertreter, Eigenhändler oder Fachhändler bezeichnet. Zu beachten ist dabei, dass ein Vertragshändler - trotz seiner Arbeit bzw. seines Handels auf eigene Rechnung und im eigenen Namen - in das jeweilige Vertriebsnetz des Betriebes eingegliedert ist, dessen Produkte er letztendlich auch veräußert.
Grundlage der Geschäftsbeziehung respektive der Zusammenarbeit ist prinzipiell ein entsprechender Vertragshändlervertrag bzw. Rahmenvertrag, in dem die wechselseitigen Aufgaben, Rechte sowie Pflichten detailliert geregelt sind.
Das jeweilige Vertragsverhältnis regelt Pflichten und Rechte eines Vertragshändlers
Die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf das Vertragshändlerverhältnis sind gesetzlich aber nur teilweise vollumfänglich geregelt; vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) lassen sich entsprechende Vorschriften finden. Vielfach bestehen aber auch jeweils themen- bzw. branchenspezifische Verordnungen, die ebenfalls den rechtlichen Rahmen vorgeben. So fungieren zum Beispiel im Segment des Kraftfahrzeughandels auf europäischer Ebene mehrere Verordnungen (VO), wie etwa die VO 1400/2002, die allesamt die jeweiligen Rechte definieren. Häufige Frage- bzw. Problemstellungen tauchen in Bezug auf das bestehende Vertragshändlerverhältnis dabei oftmals im Zusammenhang mit einer Nichterfüllung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen auf.
Während sich dabei auf der Seite des Vertragshändlers beispielsweise aufgrund einer zu geringen Absatzquote oder zu hoch angesetzte Margen Auseinandersetzungen ergeben, kommen auf der anderen Seite Probleme respektive Konflikte auf, wenn das den Vertragshändler beliefernde Unternehmen zum Beispiel beim Vertriebsmarketing nicht genügend Anstrengungen unternimmt. Zudem können rechtliche Auseinandersetzungen bei der Beendigung bzw. Kündigung des jeweiligen Vertragshändlerverhältnisses entstehen.
Der Vertragshändler wird rechtlich teilweise wie ein Handelsvertreter behandelt
Charakteristisch für die rechtliche Situation der Vertragshändler ist zudem der Umstand, dass etliche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften des so bezeichneten Handelsvertreterrechts in analoger Weise auch hier Anwendung finden. So werden zum Beispiel die im Handelsvertretervertrag verankerten Grundsätze des Ausgleichsanspruchs (§ 89 b HGB) auch im Hinblick auf die Beendigung eines entsprechenden Vertragshändlervertrages - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen - angewendet. Vom Grundsatz her wird in einem solchen Fall die Einbindung des jeweiligen Vertragshändlers verlangt; zudem wird dem Vertragshändler die zusätzliche Verpflichtung auferlegt, bei Vertragsbeendigung dem jeweiligen Unternehmer den eigenen Kundenstamm zu überlassen.
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Gerade in Bezug auf den bestehenden bzw. akquirierten Kundenstamm, die Kündigung des Vertragsverhältnisses oder auch die jeweiligen AGB entstehen oftmals Konfliktsituationen. Rechtlich heikel wird es auch zum Beispiel bei Verletzungen eines Alleinvertriebsvertrags. Dies ist explizit dann der Fall, wenn der Hersteller Lieferungen in das eigentlich vertraglich geschützte Gebiet eines Vertragshändlers generiert.
Um als Vertragshändler aber auch Unternehmen bzw. Hersteller bei Streitfragen dieser Art respektive bei diesem Thema ans sich Rechtssicherheit zu erlangen und seine Interessen rechtlich einwandfrei zu formulieren sowie durchzusetzen, sollten sich die jeweiligen Protagonisten grundsätzlich rechtlich beraten lassen. Entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte lassen sich zeitnah auf advogarant.de finden.
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