Abnahme
Die Abnahme von Baumaßnahmen ist der Dreh- und Angelpunkt aller Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.
Jeder Baumaßnahme, sei es die Erstellung eines Neubaus oder auch „nur“ der Umbau eines Hauses oder das Decken eines Daches, liegt ein Werkvertrag zugrunde. Ist das Werk fertig, so will der Unternehmer natürlich sein Geld und der Bauherr möchte Geld nur für eine einwandfreie Leistung zahlen. Von daher muss der Bauherr die Leistung nach Fertigstellung abnehmen und der Bauunternehmer hat einen Anspruch auf Abnahme.
Die Abnahme hat weitreichende Konsequenzen.
-
Mit der Abnahme wird der Werklohnanspruch des Unternehmers fällig.
-
Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln um. Vor der Abnahme war der Unternehmer beweispflichtig, dass sein Werk mangelfrei ist. Nach der Abnahme ist der Bauherr für das Vorhandensein von Mängeln beweisbelastet.
-
Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
-
Mit der Abnahme geht die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung auf den Bauherrn über.
-
Sofern eine Vertragsstrafe vereinbart wird, so muss sich der Bauherr diese bei Abnahme vorbehalten.
-
Sofern bei der Abnahme Mängel ersichtlich sind oder dem Bauherrn bekannt sind, so muss er sich die Mängelbeseitigung durch den Unternehmer ausdrücklich vorbehalten.
Letztendlich geht es bei der Abnahme um weitreichende Folgen, wie Nachbesserung, Minderung des Werklohns, Aufwendungs- beziehungsweise Schadenersatzansprüche bis hin zu einem eventuellen Rücktritt vom Vertrag.
Für die Abnahme gibt es keine gesetzlich bestimmte Form.
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu fertigen, das folgende Punkte beinhalten sollte:
-
Benennung der Anwesenden;
-
Bezeichnung der Werkleistung;
-
Abnahmeerklärung des Bauherrn;
-
gegebenenfalls eine Auflistung der noch vorhandenen Baumängel und zu erledigenden Restarbeiten nebst Fristsetzung und Angabe der Höhe von Einbehalten;
-
gegebenenfalls Vorbehalte hinsichtlich einer Vertragsstrafe;
-
gegebenenfalls Erklärungen des Unternehmers zu den Vorbehalten und den Baumängeln;
-
Ort, Datum, Unterschriften.
Kommt es zu keiner förmlichen Abnahme, so kann es aber auch zu einer „schlüssigen Abnahme“ kommen.
Dies geschieht, wenn der Besteller durch sein Verhalten zeigt, dass er die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Das ist regelmäßig bei vorbehaltloser Zahlung des Werklohns oder durch die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme der Fall, etwa durch Einzug in ein neu errichtetes Haus ohne Mängelrüge.
Von einer fiktiven Annahme spricht man dagegen dann, wenn sich die Abnahmewirkungen ohne Willen des Bauherrn allein aufgrund bestimmter Ereignisse ergeben.
So treten Abnahmewirkungen zum Beispiel dann ein, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer vom Unternehmer angemessen, gesetzten Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Hat der Unternehmer seine Leistung ordnungsgemäß erbracht, so kann er vom Bauherrn die Abnahme verlangen. Nicht selten möchte der Bauherr die Abnahme hinauszögern, um möglichst spät zahlen zu müssen. Dann kann der Unternehmer den Bauherrn unter Fristsetzung zur Abnahme auffordern. Verstreicht die gesetzte Frist, so treten die Folgen der Abnahme auch ohne Termin vor Ort ein. So weit sollte es der Bauherr jedoch unter keinen Umständen kommen lassen, denn dann gilt das Werk als „ohne Wenn und Aber“ abgenommen. Die Zahlung wird auch bei deutlich sichtbaren Mängeln fällig und der Bauherr riskiert, diese nicht mehr nachgebessert werden.
Über den Autor
Brabanter Straße 53
50672
Köln
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Möchten Sie Ihr Traumhaus gemeinsam mit einem Architekten verwirklichen? Bitte nicht ohne Architektenvertrag. Lesen Sie hier nach, worauf Sie beim Abschluss des Vertrages achten sollten!
Weiterlesen
-
Die von der HOAI mit umfasste gesetzliche Mindestvergütung darf nur in absoluten Ausnahmefällen unterschritten werden.
Weiterlesen
-
"Barrierefrei" - Zusagen des Bauunternehmers beim Wohnungsbau.
Weiterlesen
-
Derzeit gibt es in Deutschland über 100.000 Standorte für Mobilfunkanlagen.
Weiterlesen
-
Kann die Gemeinde den Bau von Mobilfunkanlagen baurechtlich verhindern?
Weiterlesen
-
Haftung des Architekten, wenn eine ausreichende Dokumentation fehlt.
Weiterlesen
-
Holzschutz wird durch moderne Baumethoden und ökologische Baumaterialien ein immer wichtigeres Thema.
Weiterlesen
-
Spezialisierte Fachbetriebe bieten als Alternative zum Austausch der Trinkwasserleitung die Innenrohrsanierung.
Weiterlesen
-
Der Verarbeiter von textilen Bodenbelägen für einen Klimaboden muss spezifische Gegebenheiten berücksichtigen.
Weiterlesen
-
Fugenbildungen bei Teppichfliesen und deren Ursache.
Weiterlesen
-
Ist Klimaboden eine Modeerscheinung oder ein System der Zukunft?
Weiterlesen
-
In Streit stehen die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag, der den Erwerb und die Montage einer Einbauküche zum Gegenstand hat.
Weiterlesen
-
Die förmliche Bauabnahme – Einsatz von Bausachverständigen.
Weiterlesen
-
Mängelgewährleistung versus Sicherheitsleistung im privaten Baurecht.
Weiterlesen
-
Erstattung von Werklohn im Dreiecksverhältnis.
Weiterlesen
-
Ein Blockheizkraftwerk ist eine modular aufgebaute Anlage zur Gewinnung elektrischer Energie und Wärme.
Weiterlesen
-
Überblick über die Mängelhaftung im Werkvertragsrecht.
Weiterlesen
-
Das Schreckgespenst eines jeden Eigentümers sind Altlasten, denn hinter diesem simplen Begriff steht das Risiko, dass der Boden verseucht sein könnte.
Weiterlesen
-
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dem Erstattungsanspruch im Werkvertragsrecht beschäftigt, wenn Fremdunternehmen die Nachbesserung übernehmen.
Weiterlesen
-
Immer wieder kommt es vor, dass schon vor einem formellen Rechtsstreit (vom Bauherrn) ein so genanntes Privatgutachten in Auftrag gegeben wird.
Weiterlesen
-
Wer sich ein Haus bauen lässt, wirft natürlich ab und zu einen Blick auf die Baustelle und kann zu jeder Zeit eine Mängelbeseitigung einfordern.
Weiterlesen
-
Streitpunkt Lüften: Vom „Einwohnen" und richtigem Lüftungs- und Heizverhalten.
Weiterlesen
-
Neue Rechte beim Kauf von Baumaterial im Baumarkt.
Weiterlesen
-
Zur Vollmacht eines Verhandlungsführers im Termin zur Erstellung eines Verhandlungsprotokolls nach Abschluss eines Bauvertrages.
Weiterlesen
-
Ein Betonfertigteillieferant beliefert einen Empfänger von Baugeld mit Fertigteilplatten, die dieser in seinem Bauvorhaben einbaut.
Weiterlesen
-
Eine Reihenhausanlage in Berlin steht mit weiteren Häusern der Siedlung unter Denkmalschutz, der sich auf die Spitzdächer bezieht.
Weiterlesen
-
Nicht wenige Häuslebauer finanzieren ihren Traum vom Eigenheim auch mit der Eigenleistung, der so genannten Muskelhypothek.
Weiterlesen
-
Der Bauherr hat das Recht auf eine mangelfreie Immobilie.
Weiterlesen
-
Nicht jeder darf im Verzeichnis aller Grundstücke (Grundbuch) alle beliebigen Daten einsehen.
Weiterlesen
-
Baufirmen sollten eine Bürgschaft beziehungsweise Sicherheiten vertraglich regeln.
Weiterlesen
-
Fertighausanbieter dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist.
Weiterlesen
-
Die Mosaikkunst florierte immer in bestimmten Zeiträumen, daher ist die Entwicklung nicht lückenlos nachvollziehbar.
Weiterlesen
-
Die Abnahme zieht einige wichtige Rechtsfolgen nach sich. Daher ist sie ein zentraler Punkt im Werkvertragsrecht.
Weiterlesen
-
Ein Baumangel alleine ist kein Indiz für ein Organisationsverschulden.
Weiterlesen
-
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im hängen gebliebenen Architektenvertrag.
Weiterlesen
-
Eine Vereinbarung, wonach der Pauschalpreis auch den über die detaillierte Leistungsbeschreibung hinausgehenden Leistungsumfang abgelten soll, ist möglich.
Weiterlesen
-
Das Erschließungsbeitragsrecht ist in der Praxis für Grundstückseigentümer aber auch am Erwerb eines Grundstücks Interessierter immer wieder wesentlicher ...
Weiterlesen
-
Bestandsschutz von baulichen Anlagen und Baumaßnahmen bei Änderungen in der Bauordnung.
Weiterlesen
-
Alle reden davon, dass Bauen preiswerter werden muss, Bauberater unterstützen Sie dabei.
Weiterlesen
-
Auf manchen Anlieger kommen mit dem Bescheid über Erschließungsbeiträge hohe Kosten zu. Im Einzelfall kann sich eine Überprüfung durchaus lohnen.
Weiterlesen