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Victory Medienfonds

Anlegern in Victory Medienfonds drohen erneut Steuernachzahlungen.

Die Victory Medienfonds wurden in den 90iger Jahren von dem Initiator Franz L. gegründet. Die Gründungsphase und die Folgejahre waren ein voller Erfolg. Medienberichten zufolge haben die Initiatoren seit 1991 mit 24 Filmfonds bei 8500 Anlegern ungefähr 350 Millionen Euro Kapital eingesammelt. In den besten Jahren der Medienfonds - 1998 bis 2002 - konnten die Anleger von der Steuersparanlage erheblich profitieren. Dieses Steuersparkonzept ist allerdings langfristig nicht aufgegangen.

In erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geriet die Gesellschaft, als sie von dem früheren Geschäftspartner, der EM.TV AG, auf sechs Millionen Euro Schadensersatz verklagt wurde. Nach verlorenem Prozess hat die Victory Media AG im Jahr 2006 Insolvenzantrag gestellt.

Verdacht der Veruntreuung

Nun muss sich der Initiator der Victory Medienfonds Franz L. in einem Strafprozess vor dem Landgericht (LG) Augsburg verantworten. Am 14.06.2010 wurde er vor dem LG Augsburg von der Staatsanwaltschaft mit verschiedenen Vorwürfen konfrontiert. Er soll unberechtigt Versicherungsprämien kassiert, Gelder zwischen einzelnen Medienfonds verschoben und Lizenzeinnahmen an Anleger ausgeschüttet haben, obwohl diese Investoren anderer Filmfonds zugestanden hätten.

Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, Steuerhinterziehung begangen zu haben. Die Herstellereigenschaft in manchen Filmen wird bezweifelt, da diese Filme von Dritten gekauft worden seien. Aufgrund der Herstellereigenschaft konnte die Fondsgesellschaft Verluste in voller Höhe geltend machen, obwohl diese über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden mussten. Sollte die Herstellereigenschaft nun nachträglich aberkannt werden, drohen Anlegern Steuernachzahlungen. Der Prozess soll bis September dieses Jahres dauern.

Schadenersatzansprüche für die Anleger der Victory Medienfonds als Folge des Strafprozesses?

Für die Anleger der Victory Medienfonds könnte die nachträgliche Aberkennung der steuerlichen Verlustzuweisung zu Steuernachzahlungen führen. Die Steuernachzahlungen müssten dann auch noch verzinst werden. Dies wäre nicht einmal die einzig zu befürchtende Folge. Anleger könnten auch in Höhe der aus dem Eigenkapital gezahlten Ausschüttungen in Haftung genommen werden.

Vom Grundsatz her ist eine strafrechtliche Verurteilung der Verantwortlichen das erste Einfalltor für Regressansprüche. So haben bereits zahlreiche betroffene Anleger der Victory Medienfonds Klagen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen und Vermittler erhoben. Einerseits wurden die Anleger mit Versprechungen geködert, die sich nicht bewahrheitet haben. Andererseits wurden sie mit teilweise falschen Prospektangaben getäuscht.

Betroffenen ist anzuraten, ihre Schadensersatzansprüche durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

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RA Andreas Frank

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