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Mediation

Ist Mediation im Arbeitsrecht sinnvoll?

Mediation ist ein Verfahren zur eigenverantwortlichen Lösung von Konflikten durch die Betroffenen selbst, ohne Einschaltung eines Gerichtes. Das Verfahren wird von einem Mediator, in der Regel einem Rechtsanwalt, aktiv unterstützt. Selbstverständlich hat dieser eine zusätzliche Ausbildung zum Mediator durchlaufen.

An die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist immer dann zu denken, wenn Interesse daran besteht, private oder geschäftliche Beziehungen auch nach einer Lösung des Konfliktes aufrecht zu erhalten. Dies ist durch die Austragung des Konfliktes auf andere Weise als durch Mediation oft in Frage gestellt, beispielsweise wenn ein öffentliches Gerichtsverfahren durchlaufen werden muß. Gerichtliche Verfahren sind meist sehr zeitaufwendig und kostspielig. Beim Mediationsverfahren hingegen können Sie den Zeitplan selbst bestimmen.

Die Kosten, die in der Regel durch Stundensätze abgerechnet werden, sind kalkulierbar.

Im Übrigen hat die Mediation den Vorteil, dass sie den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten mehr entgegen kommt. Sie eignet sich daher auch besonders zur Lösung innerbetrieblicher Konflikte oder Problemen mit Geschäftspartnern. Da das Ergebnis des Mediationsverfahrens nicht vorgegeben ist, sondern im Laufe des Verfahrens von allen Beteiligten selbst entwickelt und festgelegt wird, kann es grundsätzlich losgelöst von juristischen Positionen entwickelt und so stärker den individuellen Bedürfnissen gerecht werden.

Durch die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens ist gewährleistet, dass keine Informationen nach außen, schon gar nicht an die Öffentlichkeit dringen.

Die Aufgabe des gesondert geschulten Mediators besteht in einer strukturierten Verhandlungsführung. Der Mediator ist verschwiegen und unabhängig (allparteilich) und begleitet die Beteiligten ausgewogen. Selbstverständlich werden die Entscheidungen im Mediationsverfahren dennoch auf der Grundlage aller notwendigen Informationen getroffen. Durch die zwischen den Parteien unter Führung des Mediators stattfindende Kommunikation, können auch emotionale Blockaden leichter gelöst werden und die Beteiligten kommen wieder miteinander ins Gespräch. Das Verfahren bietet sich daher auch für Konflikte zwischen Gesellschaftern oder Mitgliedern einer Erbengemeinschaft an.

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Beate Schell

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