Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Medizin

Das in Deutschland gesetzlich implementierte Patientenrecht definiert die grundsätzlichen Rechte eines Patienten gegenüber einem Arzt, einem Krankenhaus oder auch anderweitigen im Gesundheitswesen tätigen Heilbehandlern. Diesbezüglich werden in diesem Land fast 700 Millionen Behandlungen pro Jahr von entsprechenden Patienten wahrgenommen respektive in Anspruch genommen. Laut den Auswertungen der Krankenkassen kommt es dabei Jahr für Jahr zu etwa 40.000 Anträgen von betroffenen Patienten, die einen Behandlungs- respektive Diagnosefehler ihres behandelnden Arztes vermuten.

Experten sind sich allerdings sicher, dass die Zahl von 40.000 Anträgen lediglich die Spitze des Eisbergs ist. Die Dunkelziffer soll nämlich noch weitaus höher sein, sind sich involvierte Branchenkenner bzw. Experten sicher; wie viele Diagnose- bzw. Behandlungsfehler es nun in Deutschland aber tatsächlich gibt, ist nicht bekannt. Der Gesetzgeber hat aber bereits seit Ende Februar 2013 - nicht zuletzt aufgrund der rechtlichen Problematik bezüglich möglicher Diagnose- und Behandlungsfehler - das Patientenrecht durch eine Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes deutlich gestärkt und diese vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB; §§ 630a bis 630h) quasi gebündelt.

Patientenrecht: Patient hat prinzipiell das Recht auf wahrheitsgemäße Informationen

Das macht die zuvor oftmals eher unübersichtliche Rechtslage in Bezug auf das Patientenrecht sowohl für die behandelnden Ärzte bzw. Mediziner als auch für die Patienten selbst sicherer und vor allem transparenter. Der wohl wichtigste Punkt innerhalb des im BGB kodifizierten Patientengesetztes ist dabei das Patientenrecht auf fallspezifische und vor allem umfassende Informationen. So sind Ärzte bzw. die Behandelnden gesetzlich verpflichtet, das jeweilige Einverständnis eines betroffenen Patienten vor einer avisierten Behandlungsmaßnahme einzuholen. Diesbezüglich müssen sie auch ihre Patienten in einem vertraulichen und persönlich geführten Gespräch über die Behandlung an sich, etwaigen Behandlungsrisiken sowie mögliche Alternativen rechtzeitig, umfassend und verständlich informieren bzw. aufklären. Die Abgabe von lediglich schriftlichen Informationen reichen seit Ende Februar 2013 diesbezüglich nicht mehr aus. Nur bei Behandlungen von akuten Notfällen gestattet diese im Patientenrechtegesetz formulierte gesetzliche Vorgabe eine Ausnahme.

Patientenrecht: Ärzte müssen bei Nachfrage etwaige Behandlungsfehler eingestehen

Außerdem muss ein Arzt nunmehr den jeweiligen Patienten darüber in Kenntnis setzen, wenn die Krankenversicherung die Kosten für eine entsprechende Behandlung nicht übernehmen wird; dies ist oftmals bei den so bezeichneten individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) der Fall. Des Weiteren hat der Patient das Recht auf eine grundsätzlich wahrheitsgemäße Auskunft, wenn er einen Arzt fragt, ob dem Ärzteteam bzw. ihm selbst ein Fehler bei der Diagnose respektive bei der Behandlung unterlaufen sei. Fragt der Patient allerdings diesbezüglich nicht selbst nach, muss der behandelnde Arzt seinen Patienten nur dann über einen entsprechenden Behandlungsfehler unterrichten, wenn dadurch etwaige gesundheitliche Gefahren vom Patienten abgewendet werden können.

Aber: Kommt ein diesbezüglicher Streitfall vor Gericht, darf der Patient seine expliziten Informationen über den Diagnose- bzw. Behandlungsfehler nur mit Einverständnis des behandelnden Arztes vorbringen. Alleine hierbei wird deutlich, wie komplex und durchaus kompliziert sich die Rechtslage im Hinblick auf das Patientenrecht teilweise darstellt. Ohne kompetente anwaltliche Unterstützung finden Betroffene sich hier nicht zurecht. AdvoGarant fungiert diesbezüglich als kompetenter Ansprechpartner und hilft, den richtigen Rechtsanwalt für die jeweilige Thematik zu finden.

Der Patient trägt im Streitfall die Beweislast

Folgende wichtige Patientenrechte sind zudem im Patientenrechtgesetz integriert: - Ein Patient verfügt über das grundsätzliche Recht, seine Patientenakte einzusehen; auch der Erhalt einer entsprechende Kopie ist gesetzlich legitim. Ausnahme: Die Einsicht darf nur dann verweigert werden, wenn aus begründeter therapeutischer Sicht die Einsicht entweder schädlich oder auch nicht förderlich für den jeweiligen Patienten ist. - Behandlungsfehler und darauf zurückzuführende Schäden müssen prinzipiell vom betroffenen Patienten nachgewiesen werden. Entstandene gesundheitliche Schäden müssen dabei zweifelsfrei auf eben den Diagnose- bzw. Behandlungsfehler zurückzuführen sein. Fehlt es dem Arzt aber an fachlicher Qualifikation oder liegen grobe Fehler vor, muss er dann selbst beweisen, dass genau sein Fehler nicht der Grund für den entstandenen Schaden ist. - Bei Behandlungsfehlern sind Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten entsprechend zu unterstützen. - Arzthaftung: Ein Arzt hat sich stets ausreichend gegen etwaige Haftpflichtgefahren zu versichern. - Krankenhäuser müssen ein eigenes Risikomanagement, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement sowie ein Fehlermeldesystem einführen.

Durch das Patientenrechtgesetz sind durchaus transparente Regelungen generiert worden, die behandelnden Ärzten und Ärztinnen und vor allem Patienten die lange Zeit vermisste Rechtssicherheit geben. Die Patientenrechte sind nun hierzulande vergleichsweise hoch entwickelt; allerdings ist gerade die Informationslage über die explizit bestehenden Rechte noch immer nicht wirklich zufriedenstellend. Ohne entsprechendes Know-how kann ein Patient seine Rechte daher kaum erfolgreich wahr nehmen; auch Ärzte kapitulieren häufig vor entsprechenden Rechtsfragen rund um das Patientenrechtgesetz. Deshalb sollten Betroffene nur mit Hilfe von kompetenten und fachspezifischen Anwälten Rechtsstreitigkeiten ausfechten; einen Rechtsbeistand dieser Art vermittelt das Unternehmen AdvoGarant.

Artikel zum Thema

Rechtsanwälte für Patientenrecht in ...

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant.de
Berater-Service

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?

Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation

AdvoGarant Artikelsuche