Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Einkommensteuer

Mit der Einkommensteuer erhebt der Staat Abgaben von natürlichen Personen, mithin von seinen Bürgern.  Bund und Länder teilen sich diese Einnahmen, deshalb bezeichnet man diese Steuerart als Gemeinschaftssteuer. Grundlage der Steuererhebung ist das zu versteuernde Einkommen, das im Einkommensteuer (EStG) näher definiert wird.

In welcher Höhe Steuern auf ein bestimmtes Einkommen anfallen, regelt der Einkommensteuertarif. Die Steuerart bildet eine wichtige Säule der Staatsfinanzen, etwa ein Drittel der Steuereinnahmen kommen aus der   Einkommensteuer. Die Steuer kann in verschiedenen Formen erhoben werden.  Der Staat verpflichtet viele seiner Bürger zur jährlichen Erklärung über erzielte Einnahmen. Die Versteuerung des Einkommens ist keine ganz neue Einnahmequelle für Staatfinanzen. In der heute bekannten, strukturierten Form geht sie zurück bis in das 18./19. Jahrhundert und hat Wurzeln in verschiedenen Ländern.

Grundbegriffe der Einkommensteuer

Wer in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, dessen Welteinkommen unterliegt grundsätzlich dem deutschen Einkommensteuerrecht. Steuerpflichtig in Deutschland ist, wer seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hier im Inland hat. Aber auch wer sich nicht in Deutschland aufhält, aber hier ein Einkommen erzielt, wird mit diesem Einkommen beschränkt einkommensteuerpflichtig. Durchbrochen werden  diese Grundsätze durch verschiedene Abkommen mit anderen Staaten, sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen, durch die es teilweise zu Anrechnungen von in anderen Ländern gezahlten Steuern auf die Steuerforderung in Deutschland kommt.

Spezielle Erhebungsformen der Einkommensteuer sind neben der Lohnsteuer die Kapitalertragssteuer sowie die weniger bekannten Arten  Bauabzugsteuer und  Aufsichtsratsteuer. Man bezeichnet diese Erhebungsformen als Quellensteuern. Wie jeder Arbeitnehmer, der der Lohnsteuer unterfällt, bestätigen wird, zieht der Staat Quellensteuern direkt an der Quelle ein.  Das zu versteuernde Einkommen berechnet sich nach Abzug bestimmter Abrechnungsbeträge aus den entsprechenden Einnahmen des Bürgers.

Grundsätze der Besteuerung und des Steuerverfahrens

Die Besteuerung auf das Einkommen folgt bestimmten Regeln und einem bestimmten Verfahren, unter anderem wird nach

  • dem Leistungsprinzip besteuert. Dies wird unter anderem durch gestaffelte Steuersätze sichergestellt.
  • dem Nettoprinzip besteuert. Dieses erlaubt zum einen das Absetzen von bestimmten Aufwendungen, die der Einkommenserzielung dienen. Zum anderen wird ein Existenzminimum von der Besteuerung ausgenommen.

Die Einkommensteuer wird abschnittsweise erhoben, den sogenannten Veranlagungszeitraum bildet das Kalenderjahr.  Wer eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hat, muss dies regelmäßig bis 31. Mai des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt gegenüber tun.

Typische Streitfälle im Bereich der Einkommensteuer

Einkommensteuerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das mit mannigfachen Pflichten für die Steuerbürger aufwartet. Zum einen ist die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens häufig eine zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt streitige Angelegenheit.

Wie das deutsche Steuerrecht allgemein ist auch das Einkommensteuerrecht geprägt von vielen Ausnahmetatbeständen, Durchführungsverordnungen, ministeriellen Erlässen und einer fallbezogenen Rechtsprechung der Finanzgerichte. Während der Steuerpflichtige danach strebt, seine Steuerlast bei der Einkommensteuer über Abzugsbeträge auf seine Einnahmen und Einkünfte zu mindern, besteht der Staat auf seine Abgaben und will Abzugsbeträge möglichst begrenzen. Dieser natürliche Interessenkonflikt beschäftigt nicht selten die Finanzgerichte in jahrelangen Verfahren, in denen es um die Auslegung von einkommensteuerrechtlichen Vorschriften und Verfahrensgrundsätzen geht. 

Man streitet unter anderem über die Anerkennung von häuslichen Arbeitszimmern, über Doppelbesteuerungsabkommen, Sonderausgaben, Kosten für Weiterbildungen, Kilometerpauschalen, Verspätungszuschläge oder Kosten für eine doppelte Haushaltsführung.  Hinzukommt, dass die Verletzung von einkommensteuerrechtlichen Pflichten über die Abgabenordnung (AO) teilweise auch strafbewehrt ist. Wer Angaben zu relevanten Einnahmen gegenüber dem Staat unterschlägt, gerät schnell in den Bereich einer Steuerstraftat, im schlimmsten Fall begeht man eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Einkommensteuerrecht sorgt regelmäßig für gesellschaftspolitische Diskussionen, und geplante Reformen sind vor Wahlen gern hervorgehobene Themenkreise in den Wahlprogrammen der Parteien.

Rechtliche Probleme mit der Einkommensteuer - Anwalt von advogarant.de hilft weiter

Die auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte  und Steuerberater auf www. advogarant.de sind die kompetenten Ansprechpartner in Ihrer Nähe für alle Fragen rund um die Einkommensteuer. Oft arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand, insbesondere auch, wenn es um strafrechtliche Ermittlungen im Bereich der Einkommensteuer oder Steuerfahndungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang geht.

Artikel zum Thema

Andere Themen

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant.de
Berater-Service

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?

Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation

AdvoGarant Artikelsuche