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Steuerfreier Arbeitslohn

Mehr Netto für Arbeitnehmer. Steuerfreier Arbeitslohn ist eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Welche Möglichkeiten gibt es, zum voll steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn für den Mitarbeiter mehr „Netto“ herauszuholen und den Unternehmer nicht zusätzlich zu belasten? Erhöhen Sie nicht den voll steuerpflichtigen Bruttolohn sondern füllen Sie das Gehalt mit begünstigten Entgeltbestandteilen auf. Als Unternehmer und Arbeitgeber werden Sie einige Durchführungsmöglichkeiten wahrscheinlich bereits kennen. Hoffentlich sind auch noch neue Ideen für Sie dabei.

Derzeit ist der Mitarbeitermarkt an Fachkräften in den meisten Branchen so gut wie leergefegt. Mit einer durchdachten Entgeltgestaltung können Sie sich klare Wettbewerbsvorteile verschaffen und gute Mitarbeiter auch langfristig binden. Hier finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten.

Des Deutschen liebstes Kind: das Auto

Pendlerpauschale: km-Geld Wohnung Arbeit

Fahrgeld für die Fahrten zwischen Betrieb und Wohnung - Beispiel: 10 km x 0,30 € x 15 Arbeitstage / Monat = 45 €

Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto – 45 Euro in der Tasche.

Auswirkung für den Unternehmer: Brutto 45 Euro + 6, 75 Euro pauschale Lohnsteuer (15 Prozent) + 0,37 Euro pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) + 0,44 Euro eventuell pauschale Kirchensteuer (6,5 Prozent). Das macht zusammen 52,56 Euro.

Alternativ wäre auch eine Firmenwagenüberlassung an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung möglich. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Der Benzingutschein in Höhe von 44 Euro / monatlich

Der Arbeitnehmer bekommt monatlich einen Gutschein für eine bestimmte Tankstelle als Sachzuwendung (es darf kein Geld geschenkt werden).

Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto – 44 Euro in der Tasche.

Auswirkung für den Unternehmer: Brutto 44 Euro Investition in den Arbeitnehmer. Die Mehrwertsteuer muss neutral behandelt werden.

Bei den Benzingutscheinen ist folgendes zu beachten: Es ist ein Gutschein an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Arbeitgeber erhalten und bezahlen die Rechnung von der Tankstelle. Die Arbeitnehmer gehen mit dem Benzingutschein zur Tankstelle und lösen diesen ein. Sie dürfen nur den Betrag tanken, der auf dem Benzingutschein ausgestellt wurde, keinen Cent mehr. Außerdem dürfen die Arbeitnehmer kein Bargeld erhalten.

Dienstfahrten mit dem privaten Pkw

Pro gefahrenem Kilometer können pauschal 30 Cent ohne Belegnachweise gezahlt werden. Fährt der Arbeitnehmer pro Monat zum Beispiel 300 Kilometer beruflich mit dem privaten Pkw kommen so 90 Euro zusammen (300 km x 0.30 €). Zu der Wegstrecke dürfen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht hinzu gezählt werden.

Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto - 90 Euro mehr in der Tasche. Benzinbelege haben keine Auswirkung.

Auswirkung für den Unternehmer: 90 Euro

Die Regelung eignet sich zum Beispiel für Azubis bei Fahrten in die Berufsschule oder bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen. Übrigens kann der Unternehmer auch mit seinem privaten Pkw betriebliche Fahrten pauschal mit 30 Cent / Kilometer als Betriebsausgabe abrechnen. Dazu ist dann allerdings ein Fahrtenbuch erforderlich.

Betriebliche Altersvorsorge

Zusätzliche Rentenversicherung

Der Arbeitgeber schließt mit einem Anbieter einen Rentenversicherungsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer im Rentenalter begünstigt ist. Beläuft sich die monatliche Rate beispielsweise auf 100 Euro kommen so pro Jahr 1.200 Euro zusammen.

Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto - 1.200 Euro in der Tasche beziehungsweise eingezahlt in die Rentenversicherung.

Auswirkung für den Unternehmer: 1.200 Euro jährlich ohne zusätzliche Lohnnebenkosten.

Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen (stille Beteiligung)

Beispiel: Der Mitarbeiter kann jährlich 360 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an Unternehmensvermögen erwerben. Das Geld bekommt er zunächst nicht ausgezahlt. Das Unternehmen ist sozusagen die „Spardose“ des Mitarbeiters. Die 360 Euro bleiben vorerst im Unternehmen, gehören aber dem Arbeitnehmer. Sie können zum Beispiel mit fünf Prozent verzinst werden. Das bedeutet jährlich gehen 18 Euro Zinszahlungen an den Mitarbeiter.

Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto - 360 Euro + 18 Euro Zinsertrag. Die Auszahlung der Sparsumme kann individuell geregelt werden. Allerdings gibt es bei dieser Variante eine Mindesthaltedauer von fünf Jahren.

Auswirkung für den Unternehmer: 378 Euro ohne zusätzliche Lohnnebenkosten.

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StB Drazan Spajic

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