Schuldnerberatung
Unseriöse Schuldnerberatung: Wie erkennt man falsche Berater und Beratungsstellen?
Nach Medienberichten der vergangenen Monate steigen die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen wieder an. Dies spüren nicht nur die öffentlichen oder karitativen Beratungsstellen, sondern auch die anwaltlichen Berater. Es herrscht eine verstärkte Nachfrage von überschuldeten Verbrauchern nach Beratungsterminen zur Schuldnerberatung. Auch unseriöse Anbieter haben dies seit langem erkannt und bieten als selbsternannte „Berater“ ihre Dienste an.
Nach den Ausführungsgesetzen der Länder zur Insolvenzordnung und dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist Schuldnerberatung genehmigungspflichtig. Gerade wenn ausdrücklich Hilfe zur Bewältigung oder Reduzierung von Verbindlichkeiten beziehungsweise eine Schuldbefreiung oder ein Insolvenzverfahren versprochen werden ist das auch notwendig. Rechtsanwälte gehören von Gesetzes wegen zu dem Personenkreis, der eine Schuldnerberatung anbieten darf. Dort können Sie von einem spezialisierten Anwalt kompetente Hilfe und Auskünfte zu Ihren Problemen erwarten, ohne lange auf einen Termin warten zu müssen.
Selbstverständlich gehört dann eine Vertretungsmöglichkeit im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Verfahren zum Umfang der Schuldnerberatung.
Sobald Sie eine andere Stelle, insbesondere eine private oder gewerblich tätige Einrichtung aufsuchen, die Hilfen für Schuldner anbietet, sollten Sie sich zuerst über die staatliche Anerkennung informieren. In Hessen beispielsweise sind für die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen die Regierungspräsidien zuständig. Lassen Sie sich in jedem Fall die Anerkennungsurkunde der Schuldnerberatung zeigen. Die Rechtsform oder das Auftreten des Anbieters - und wirkt es noch so eindrucksvoll und seriös - ersetzt nicht die notwendige, behördliche Anerkennung. Dies gilt für alle Rechtsformen wie GmbHs, Vereine (auch eingetragene), natürliche Personen (zum Beispiel Versicherungsmakler / Finanzdienstleister) und so weiter.
Zweifel sind insbesondere dann angebracht, wenn Ihr Berater Honorare verlangt, um die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezahlen zu können, den Sie selbstverständlich auch direkt und selbst beauftragen könnten. Der kostenträchtige Umweg über die Beratungsstelle, die dann letztlich nur der Vermittlung eines Anwalts dient, ist entbehrlich. Seien Sie skeptisch, wenn Sie Rechnungen von Unternehmen erreichen, die Sie nicht beauftragt haben, die jedoch vorgeben im Auftrag für Ihre Schuldnerberatung oder für einen Rechtsanwalt tätig zu werden. Rechtsanwälte rechnen ihre Vergütung grundsätzlich selbst ab.
Zu häufig dienen die Zwischenpersonen nur als Inkassobetriebe der selbsternannten Schuldnerberater, die versuchen, über Umwege ihre illegale Tätigkeit zu verschleiern.
Gelder, die unrechtmäßig abverlangt wurden, können Sie gegebenenfalls zurück fordern. Die Rechtsprechung hierzu ist seit Jahren eindeutig. Fragen Sie lieber einmal mehr nach, als unnötig Schaden zu erleiden und suchen Sie im Zweifel direkt einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung auf.
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