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Führerschein

Der Entzug der Fahrerlaubnis steht für eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, die für den Halter eines Fahrzeugs mit der zwingenden Abgabe seines Führerscheins einhergeht. Für die meisten Bundesbürger ist der Führerschein unerlässlich, sind schließlich rund 70 Prozent der Menschen im Alter zwischen 18 und 85 Jahren im Besitz eines solchen.

Für einige von ihnen ist die Fahrerlaubnis von existenzieller Bedeutung, da sie beruflich hierauf angewiesen sind. Selten ist der Entzug der Fahrerlaubnis allerdings nicht: Jedes Jahr müssen rund 100.000 Autofahrer ihren Führerschein abgeben und eine erfolgreiche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.

Welche Ursachen ein Entzug der Fahrerlaubnis haben kann

Am 1. Mai 2014 trat das neue Flensburger Verkehrszentralregister in Kraft, das neben höheren Sanktionen auch einen schnelleren Entzug der Fahrerlaubnis bei Verkehrsdelikten zur Folge hat. Denn obwohl für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten weniger Punkte vergeben werden, genügen statt zuvor 18 Punkten nur noch 8 Punkte, um den Führerschein zu verlieren.

Aufgrund dieser Reform rechnen Experten damit, dass zukünftig deutlich mehr Autofahrer ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen. Assoziiert wird der Entzug des Führerscheins zumeist mit dem Punktestand im Flensburger Verkehrszentralregister. Die hierfür erforderlichen 8 Punkte sind schnell gesammelt, zumal jeder einzelne Punkt erst nach Ablauf von 5 Jahren wieder abgebaut werden kann. Diese Chance zum Punkteabbau erlischt allerdings dann, wenn 6 oder mehr Punkte angehäuft wurden.

Während der Führerschein bei einem Fahrverbot nur vorübergehend abgenommen wird, ist dieser bei einem Entzug nach Ablauf der sogenannten Sperrfrist neu zu beantragen. Die wichtigsten Gründe für den Entzug des Führerscheins sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Hierunter fallen:

  • Fahren im Vollrausch (§ 323 a StGB)
  • Unfallflucht mit signifikanten Sachbeschädigungen von über 1.500 Euro, Toten oder Schwerverletzten (§ 142 StGB)
  • Drogenkonsum oder Trunkenheit im Straßenverkehr - ab 1,1 Promille (§ 316 StGB). Am 14.04.2009 wurde einem Autofahrer via Gerichtsbeschluss der Führerschein aufgrund wiederholtem Cannabis-Konsum (Az.: 9 L 592/12) abgenommen. Gleiches Schicksals ereilte zuvor einem anderen Fahrzeugbesitzer (Az.: 3 L 457/11)
  • Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (§ 315 c StGB)
  • Verkehrsverstöße im Laufe der Probezeit
  • Ansammeln von mehr als 8 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister

Zahlreichen Autofahrern ist nicht bewusst, dass sie gegenüber der Führerscheinstelle auch etwaige körperliche Funktionsbeschränkungen offenlegen müssen. Hierzu zählen etwa organische Schäden, Behinderungen des Bewegungsapparats sowie ein beeinträchtigtes Sehvermögen.

Sofern regelmäßig eingenommen Medikamente die Fahrtüchtigkeit zumindest temporär einschränken können, ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs nicht auszuschließen. In einer solchen Situation sollten Sie deshalb vom Führen eines Fahrzeugs absehen. Angezeigt ist ein Entzug des Führerscheins nicht selten auch bei geistigen Beeinträchtigungen (z.B. Traumata, Demenz, Psychosen usw.). Dies gilt im Übrigen auch bei laufenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sowie bei einem gesteigerten Aggressionsverhalten.

Lebenslanger Entzug und Bedeutung der Sperrfrist

Geknüpft ist die Abgabe des Führerscheins an eine Sperrfrist. Innerhalb dieser Zeit ist eine Wiedererlangung des Führerscheins ausgeschlossen. In Abhängigkeit davon, wie schwerwiegend der Verstoß des Autofahrers eingestuft wird, umfasst diese einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und 5 Jahren (§ 69 a StGB).

Sind seit dem letzten Entzug keine 3 Jahre vergangen, beträgt die Sperrfrist nicht weniger als 1 Jahr. Liegt dem Verhalten des Fahrzeugführers eine schwerwiegende Straftat zugrunde, kann der Führerschein nicht nur vorübergehend, sondern sogar auf Dauer entzogen werden. Denkbar ist dies bei folgenden Straftaten:

  • Fahrzeug kommt als Waffe oder gezielt zur Verübung einer Straftat zum Einsatz
  • Wenn der Autofahrer regelmäßig wegen Trunkenheit aufgefallen ist
  • Bei Nutzung des Fahrzeugs trotz diverser Führerscheinsperren
  • Wenn der Autofahrer als notorischer Straftäter (Drängler, Raser) in Erscheinung getreten ist
  • Bei aggressivem Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Hierzu erging am 10.06.2013 (Az.: 3 L 441/13.NW) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt.
  • Selbst hartnäckiges Falschparken kann den Führerschein kosten, wie das Berliner Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10.09.2012 (Az.: VG 4 L 271.12) bekanntgab.

Wie der Führerschein wiedererlangt wird

Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis möglich. Dies setzt jedoch regelmäßig voraus, dass Sie als Fahrzeugführer eine medizinisch technische Untersuchung, auch bekannt als MPU, absolviert haben. Im Rahmen dieser Prüfung wird das Nervensystem, der allgemeine Zustand des Bewegungsapparats, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit unterschiedlichen Tests unterzogen.

Auch Auffälligkeiten mit Bezug auf Drogen und Alkohol werden geprüft. Die MPU hat das Ziel, dass sich der Teilnehmer tiefgründiger mit seinem Verhalten auseinandersetzt. Ob schließlich eine erneute Fahrprüfung abzulegen ist, wird im Einzelfall durch die Führerscheinstelle entschieden. Bescheinigungen an Einzel- und Gruppensitzungen dürfen hierbei selbstverständlich nicht gefälscht werden, wie das Verwaltungsgericht Neustadt am 03.07.2013 (Az.: 3 L 437/13.NW) klarstellte.

Anwalt hilft bei Entzug und Wiedererlangung des Führerscheins

Grundsätzlich können Sie gegen den Entzug der Fahrerlaubnis sowie gegen jeden Bescheid Rechtsmittel einlegen. Am besten, Sie ziehen hierfür einen Rechtsanwalt zu Rate, der mit dem Fahrerlaubnisrecht und demnach mit allen Fragen rund um den Führerschein vertraut ist.

Egal ob es um eine MPU, einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem dauerhaften Entzug des Führerscheins, einer Fahrerlaubnis auf Probe, ein drohendes Fahrverbot oder um Punkte in Flensburg geht - der Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie als juristischer Beistand bei der Durchsetzung Ihres Rechts. Eine Vielzahl an geeigneten Anwälten finden Sie auf advogarant.de.

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