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Personaldienstleister

Checkliste Zeitarbeit - Welcher Personaldienstleister ist der richtige für mein Unternehmen?

Moderne Zeitarbeit ist längst ein etabliertes ökonomisches Mittel, um Produktions- und Dienstleistungsprozesse zu flexibilisieren. Fixkosten des Personals werden zu flexiblen, zeitnah kalkulierbaren Kosten. Diese Vorteile können ebenso bei Equal Pay als auch bei Equal Treatment realisiert werden.

Wichtig bei der Arbeitnehmerüberlassung und -vermittlung ist ein Dienstleister mit sozialer Kompetenz und Fingerspitzengefühl bei der Auswahl des richtigen Personals. Denn der entscheidende Erfolgsfaktor in jedem Unternehmen sind motivierte und zuverlässige Mitarbeiter, welche leistungsstarke Einsätze beim Kunden garantieren.

10 Kriterien für kompetente Personaldienstleistungsunternehmen

Aus diesem Grund sollte ein kompetentes Personaldienstleistungsunternehmen die folgenden zehn Kriterien ohne Einschränkungen erfüllen können.

1. Der Personaldienstleister besitzt eine unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit und ist seit mindestens zehn Jahren erfolgreich am Markt.

In Deutschland ist Zeitarbeit im Prinzip verboten! Nur mit der entsprechenden Erlaubnis kann ein Unternehmen in der Bundesrepublik Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Bei größeren Unternehmen, die sich über Jahre auf dem Arbeitsmarkt bewährt haben, kann der Kunde zudem ein hohes Maß an Zuverlässigkeit geniessen. Bestehen Verträge mit Verleihern ohne Erlaubnis, sind diese Kraft Gesetz nichtig und die Zeitarbeiter gelten als Angestellte des Entleihers.

2. Der Personaldienstleister verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement und ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem.

Durch ein strenges, internes Qualitätsmanagement und regelmäßige externe Audits wird dafür Sorge getragen, dass der Kunde sich auf qualitativ hochwertige Dienstleistungen verlassen kann.

3. Bei Prüfungen des Finanzamtes und des Sozialversicherungsträgers gibt es seit Bestehen des Personaldienstleisters keine beziehungsweise keine nennenswerten Beanstandungen und damit keine Gefahr für eine Subsidiärhaftung für Kundenfirmen. Desweiteren kann der Personaldienstleister eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.

Eine Subsidiärhaftung tritt in Kraft, wenn das Zeitarbeitsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, bis hin zur Insolvenz, gerät. Das Kundenunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, für die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Lohnsteuer der entliehenen Arbeitnehmer zu haften.

4. Der Personaldienstleister ist in der Lage, auf Grund des hohen Eigenkapitalanteils und der langjährigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Hausbanken, zu jeder Zeit ausreichend finanzielle Mittel vorzuweisen - auch in Krisenzeiten.

Kompetente Zeitarbeitsfirmen spüren keine Scheu davor, ihre Liquidität dem Kunden offen und transparent zu präsentieren. Nur so kann Vertrauen zwischen Ver- und Entleihunternehmen aufgebaut werden, was auf Grund der vielen „schwarzen Schafe” in der Branche unbedingt notwendig ist.

5. Jeder Mitarbeiter des Personaldienstleisters kann bestätigen, dass es seit dem Bestehen der Firma noch nie zu einer unpünktlichen Lohnzahlung gekommen ist.

Eine pünktliche Zahlung des Lohns ist neben einer übertariflichen Bezahlung und einer unbefristeten Festanstellung einer der größten Motivationsfaktoren für einen Arbeitnehmer, eine hochwertige Leistung beim Kundenunternehmen zu erbringen.

6. Der Personaldienstleister hat eine Haftpflichtversicherung für die Mitarbeitereinsätze beim Kunden in Höhe von mindestens zehn Millionen Euro abgeschlossen.

Einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen abzuschliessen, das keine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe vorzuweisen hat, ist undenkbar. Das Resultat wäre ein immenses finanzielles Risiko auf Seiten der Kundenfirma.

7. Jeder Mitarbeiter des Personaldienstleisters wird für seine Einsätze beim Kunden mit hochwertiger persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung ausgestattet.

Jeder Mitarbeiter braucht Sicherheit. Noch wichtiger ist, er muss sie auch fühlen. Das bezieht sich nicht nur auf die soziale Sicherheit sondern ebenso auf den Schutz von Leben und Gesundheit. Hochwertige Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung ist daher eine absolute Notwendigkeit für sichere und qualifizierte Mitarbeitereinsätze.

8. Jeder Mitarbeiter des Personaldienstleisters wird übertariflich entlohnt und erhält je nach Einsatz zusätzliche Leistungen.

Zusätzliche Leistungen für Arbeitnehmer in einem Zeitarbeitsunternehmen sollten sein: Überstundenvergütung, Erschwerniszuschläge, leistungsabhängige Prämien, Abschlags- beziehungsweise Vorabzahlungen zu den termingerechten Lohnzahlungen, steuerfreie Aufwandsentschädigungen und Auslösen bei Montageeinsätzen, vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge sowie Fahrtkostenerstattungen, Verpflegungsmehraufwand und Werkzeuggeld.

9. Bei Bedarf werden die Mitarbeiter des Personaldienstleisters gemäß den Anforderungen der Kunden geschult und qualifiziert.

Moderne und zukunftsorientierte Zeitarbeitsunternehmen sind in der Lage, für jeden ihrer Mitarbeiter individuelle Weiterbildungskonzepte anzubieten. Dabei wird jeder Arbeitnehmer während seiner gesamten beruflichen Entwicklung unterstützt, angefangen bei fachspezifischen Befähigungsscheinen, über Zertifizierungen und persönlichkeitsfördernde Trainingsmaßnahmen bis hin zu fundierten Schulungen im Bereich Arbeitsschutz.

10. Der Personaldienstleister kann dem Kunden seine Verrechnungssätze, stets fair und nachvollziehbar kalkuliert, vorlegen.

Sollte ein Personaldienstleister seine Verrechnungssätze nicht klar und verständlich, auf den jeweiligen Einsatz sowie den entsprechenden Mitarbeiter bezogen, offen darlegen können, ist oberste Vorsicht geboten. Fehlende Transparenz gegenüber dem Kundenunternehmen kann ein erstes Indiz dafür sein, dass es dem Zeitarbeitsunternehmen an Sicherheiten mangelt - in finanzieller als auch sozialer Hinsicht.

Ist ein Personaldienstleister in der Lage, diese zehn Kriterien zu erfüllen, steht einer erfolgversprechenden Zusammenarbeit nichts im Wege. Macht es ihm aber Probleme, alle Punkte glaubwürdig darstellen zu können, ist im Hinblick auf die Haftungsrisiken des Entleihers Vorsicht angebracht. Unter Umständen kann es sogar geboten sein, sich nach einem anderen Geschäftspartner in Sachen Zeitarbeit auf dem Markt umzusehen.

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Tobias Dietze

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