Handelsregister
Registerangaben im Internet - Einreichung der Pflichtangaben für die Unternehmen beim elektronischen Bundesanzeiger werden verschärft überwacht.
Unter www.unternehmensregister.de können alle Personen die Angaben von Firmen mit dem eigenen Computer abrufen, die diese veröffentlichen müssen. Völlig legal ist es so möglich, mehr Informationen über eventuelle Geschäftspartner zu erhalten.
Somit befinden sich alle Informationen, die von den Unternehmen bisher im örtlichen Handelsregister vermerkt gewesen sind, in einem zentralen Datenpool. Hierunter befinden sich auch ältere Unterlagen, die bisher bei den Amtsgerichten gelagert worden sind.
Insbesondere Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften ohne voll haftenden Gesellschafter in Form einer natürlichen Person sind zur Abgabe verpflichtet.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die GmbH & Co. KG oder die offenen Handelsgesellschaften, bei denen eine Beteiligung einer Kapitalgesellschaft besteht. Zu finden sind hier aber auch sonstige Gesellschaften oder eingetragene Kaufleute, zum Beispiel durch einen freiwilligen Eintrag in das Handelsregister, sogenannte Kann-Kaufleute.
Direkt beim elektronischen Bundesanzeiger müssen die Informationen eingereicht werden, für die eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht. Von diesem wurde dieses Merkblatt erstellt, das Interessenten im Internet herunterladen oder einfach ansehen können. Weiterhin wird die staatliche Kontrolle über die Einhaltung der Pflicht zur Veröffentlichung durch die Firmen verschärft. Bislang wurde der Jahresabschluss nur von den wenigsten Firmen eingereicht. Hierüber wacht in Zukunft in Bonn das Bundesamt für Justiz von Amts wegen. Wird gegen diesen Zwang zur Offenlegung verstoßen, so droht den Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Die unterschiedlichen Pflichtangaben über die einzelnen Unternehmen werden vom Jahresabschluss bis hin zu den möglichen Informationen über den derzeitigen Kapitalmarkt von dem neuen Firmenregister miteinander verknüpft.
Bei einer Aktiengesellschaft ist die Mindestschwelle für größere Beteiligungen von fünf Prozent auf drei Prozent gesunken. Solche größeren Beteiligungen sind in dem Firmenregister ebenso verzeichnet wie die Aufrufe von Investoren, die auf der Suche nach Mitstreitern für eine Schadenersatzklage oder sogenannte Sonderprüfungen sind sowie Börsenpflichtmitteilungen (die sogenannten Ad-hoc-Meldungen). Auch wenn sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet, ist hierin eine Bekanntmachung durch das zuständige Insolvenzgericht zu finden.
Pro Seite fallen für die Abfragen aus dem Handelsregister Kosten in Höhe von 4,50 Euro an. Diese Kosten können grundsätzlich per Kreditkarte oder aber nach erfolgter Registrierung durch das elektronische Lastschriftverfahren beglichen werden.
Für die Unternehmen, die zukünftig per E-Mail die Pflichtangaben übermitteln müssen, fallen die Kosten geringer aus als bei der bisherigen Einreichung in Papierform. Dennoch bleibt für eine gewisse Übergangszeit das Verfahren der Papiereinreichung bestehen und geht dann dazu über, dass nur noch die elektronische Übermittlung möglich ist. Zugleich entfällt die Option, dass diese Angaben in der Tageszeitung veröffentlicht werden können.
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