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Rechtsanwälte - Gesundheitsrecht

Das Gesundheitsrecht als juristische Fachrichtung existiert so bezeichnet nicht.

Als Gesundheitsrecht wird häufig die Gesamtheit aller bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, welche das Gesundheitswesen (Gesundheitspolitik) regeln, bezeichnet. Hiernach liegt der Schwerpunkt des Gesundheitsrechts im Verwaltungsrecht und im Strafrecht.

Andere sehen in dem „Rechtsgebiet“ Gesundheitsrecht eine Zusammenfassung von Medizin und Patientenrecht.

Medizinrecht

Ist mit der Bezeichnung Gesundheitsrecht das Medizinrecht gemeint, handelt es sich um die schuldrechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zwischen Ärzten untereinander und zwischen Patient und Arzt. Auch die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten sind Thema des Medizinrechts. Weiter geht es im Medizinrecht um die Arzthaftung, die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ, GOZ)  sowie um andere zusammenhängende Rechtsgebiete wie Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch, die Honorierung der Arztleistung, die Approbation oder auch das rechtliche Verhältnis zwischen Ärzten. Regelungen hierzu finden sich in den ärztlichen und zahnärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer oder Landeszahnärztekammer.

Patientenrecht

Die Patientenrechte sind die Rechte, die Patienten gegenüber Ärzten, Heilbehandlern oder auch Sozialleistungs- sowie anderen Leistungsträgern des Gesundheitswesens eigentlich haben sollten. Das sind beispielsweise das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Information über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie, Aufklärung, sorgfältige Heilbehandlung, Vertraulichkeit sowie Dokumentation. Der Patient hat weiterhin das Recht, seine Akte jederzeit einzusehen und Kopien davon anfertigen zu lassen. Er besitzt das Recht auf freie Arztwahl, auch wenn dies vor allem private Versicherer gerne einzuschränken versuchen. Auch die Wahl der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt dem Patienten überlassen. Er kann, wenn er über die Vermögensgrenze gelangt oder einen entsprechenden Beruf ausübt, eine Privatversicherung abschließen. Die ärztliche Schweigepflicht ist Selbstverständlichkeit, in unseren Tagen, durch das „Prinzip des gläsernen Menschen“ wohl immer weniger gegeben. Freiwilliges „Gesundheitstracking“ gehört bei vielen Menschen schon zum Alltag.

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