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Rechtsanwälte - Höferecht

Durch das sogenannte Höferecht (auch: Höfeordnung) soll der Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe als Gesamtheit gesichert werden. Es gehört zum landwirtschaftlichen Sonderrecht. Das Höferecht gilt heute in Hamburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz existieren landesgesetzliche Hoferbenregelungen. Keine höferechtlichen Sonderregelungen haben das Saarland, Berlin und die neuen Bundesländer. In Bayern ist eine Anerbensitte in Form der lebzeitigen Hofübergabe weit verbreitet.

Themen

Alleinerben

Im Erbfall sieht das Höferecht nur einen einzigen Haupt- oder Alleinerben vor. Auch wenn Geschwister und weitere Miterben vorhanden sind, wird ihr Erbrecht auf einen Geldanspruch als Abfindung für das Erbe eingeschränkt. Der alleinige Hoferbe wird von dem vorherigen Eigentümer des Hofes bestimmt. Wenn der Hoferbe nicht bestellt wurde, gilt – wie in allen gewöhnlichen Erbfällen auch – die gesetzliche Erbfolge. Hierbei kommen zuerst die Abkömmlinge zum Zug. Sollten im Erbfall mehrere Erben der selben Ordnung vorhanden sein, übernimmt in erster Linie die Person den Hof, die ihn auch vor dem Erbfall schon bewirtschaftete. Nachrangig wird derjenige behandelt, der den vererbten Hof vielleicht an dessen Stelle hätte bewirtschaften sollen. Das jüngste Geschwisterkind hat erfahrungsgemäß die wenigsten Rechte. Männliche Erben wurden früher bevorzugt, doch diese Regelung war veraltet und wurde deshalb aufgehoben.

Weichende Erben

Erbberechtigte, die als Hoferben nicht zum Zug kommen, werden im Höferecht als „weichende Erben“ bezeichnet. Sie gehen jedoch nicht völlig leer aus, sondern haben Anspruch auf eine Abfindung. Nach § 12 Abs. 1 des Höferechts ist diese für die Miterben in Höhe des Eineinhalbfachen des zuletzt festgesetzten Einheitswertes zu begleichen. Sollten Werte hinzukommen, die der reine Hofwert nicht widerspiegelt, kann der weichende Erbe Zuschläge zur Abfindung fordern. Diese Vereinbarungen sind stets Verhandlungs- und Ermessenssache. Wenn der Hof nicht in das Anerbenrecht fällt, ist das Grundstücksverkehrsgesetz in diesen Erbfällen anzuwenden. Jeder Miterbe kann in diesem Fall einen Antrag auf Zuweisung des Hofes stellen, damit er ihm selbst zugewiesen wird.

Vererbung nach BGB

Juristisch unterliegt ein Hof dem Höferecht, sobald die Hofstelle in einem der betreffenden Bundesländer beheimatet ist und ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorliegt. Allgemein lässt sich jedoch feststellen, dass das Höferecht fakultativ ist. Der Hofeigentümer kann frei wählen, ob er seinen Betrieb dem Höferecht unterstellen will oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bedarf es einer entsprechenden Erklärung und einer Löschung des Hofvermerks aus dem Grundbuch. In Bayern, Berlin, im Saarland und in den neuen Bundesländern richtet sich die Erbfolge nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ist keine letztwillige Verfügung durch ein Testament oder einen Erbvertrag vorhanden, fällt der Hof beim Tod des Eigentümers allen Miterben entsprechend ihren gesetzlichen Erbteilen zu. Die Erbengemeinschaft ist dann gemeinsam Eigentümerin des gesamten Nachlasses und teilt diesen entweder gütlich oder gerichtlich nach dem Verkehrswert untereinander auf.

Themen und Fachbeiträge zum Höferecht

  • Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Testament und Hofübergabe: Die Übergabe des Hofes oder Weinguts ist für die Landwirtsfamilie oder die Winzerfamilie eine einschneidende Angelegenheit.

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