Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Rechtsanwälte - Kreditrecht

Die Aufgabe des Kreditrechts – auch Kreditwesengesetz (KWG) oder Gesetz über das Kreditwesen genannt – ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft sowie der Schutz der Gläubiger vor dem Verlust ihrer Einlagen. Durch die Regelung des Wettbewerbs, der Publizität und der Bankenaufsicht sowie durch Vorschriften über Kreditgeschäft und Liquidität soll das Recht die Grundlagen des Kreditwesens festigen.

Zahlungs- und Haftungskredite

Der Begriff „Kredit“ – von credere (lateinisch, „Vertrauen haben“) – ist mehrdeutig. Einerseits bezeichnet er das Vertrauen in die Fähigkeit einer Person oder eines Untermnehmens, Schuldverpflichtungen ordnungs- und termingemäß nachzukommen. Andererseits benennt der Kredit-Begriff den Vorgang der Kapitalübertragung, etwa in Wortverbindungen wie Kreditgewährung oder Kreditverlängerung. Eine dritte Verwendung hat der Begriff als Bezeichnung übereigneten Kapitals an sich.

Die Grundform des Zahlungskredits ist der Geldkredit. Bei einem Zahlungskredit überträgt der Kreditgeber dem Kreditnehmer ein Wirtschaftsgut zur Nutzung für eine begrenzte Zeit. Eine Alternative kann sein, dass er ein Gut, das ihm unmittelbar zusteht, vorübergehend nicht einfordert. Zu der Gruppe der Zahlungskredite gehören darüber hinaus der Kontokorrentkredit, der Ratenkredit, der Überziehungskredit, der revolvierende Kredit und der Lombardkredit.

Die Grundform des Haftungskredites ist der Akzeptkredit. Bei einem Haftungskredit wird dem Kreditnehmer kein effektiver Kredit gewährt, sondern lediglich seine Kreditbasis durch die Mitübernahme der Haftung erweitert. Zu den Haftungskrediten zählen der Avalkredit, der Diskontkredit und der Rembourskredit.

Rechtlicher Rahmen

Mit der Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute stellt das KWG die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Kreditwesen sicher. Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Institute und Institutsgruppen. Institute sind in diesem Zusammenhang Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen. Das Hauptaugenmerk ist darauf gerichtet, dass Bankgeschäfte ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte nicht gefährdet wird.

Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der Solvenzaufsicht. Diese gliedert sich in die Zulassung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten und die anschließende laufende Überwachung. Vor der Zulassung prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Beispiel, ob eine ausreichende Eigenmittelausstattung vorhanden ist und ob das Institut von fachlich wie auch persönlich zuverlässigen Personen geleitet wird.

Bei der laufenden Aufsicht steht dann im Vordergrund, dass die Institute Risiken, die sie eingehen, mit entsprechenden Eigenmitteln unterlegt haben. Die BaFin verfolgt darüber hinaus unerlaubt betriebene Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte.

Basel II

Die letzten grundlegenden Änderungen erfuhr das KWG durch die 7. KWG-Novelle, die Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Mit ihr wurde die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) umgesetzt und die deutschen bankaufsichtlichen Regelungen erheblich überarbeitet. Ergänzt wird das KWG seitdem durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV), die Liquiditätsverordnung (LiqV) und die erweiterte Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV).

Die SolvV hat Basel II in deutsches Recht umgesetzt. Die ehemaligen Grundsätze I und II über die Eigenmittel und die Liquidität von Kreditinstituten wurden dabei in den Status von Rechtsverordnungen überführt. Insgesamt soll den Kreditinstituten hierdurch die Möglichkeit, Risiken eingehen zu können, begrenzt werden.

Themen und Fachbeiträge zum Kreditrecht

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant.de
Berater-Service

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?

Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation

AdvoGarant Artikelsuche