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Verkehrsunfall

Zu den gefürchteten Stresssituationen unseres Alltagslebens gehört ein Verkehrsunfall.

Auch wenn man unverletzt geblieben ist und keine Schuld zu haben glaubt, herrscht große Unkenntnis über das richtige Verhalten danach. Diese Unsicherheit wird leider oft ausgenutzt.

Das Verhalten nach dem Unfall

Versuchen Sie, ruhig zu bleiben – Hektik ist unbegründet und verursacht nur Fehler. Tauschen Sie die Personalien aus, rufen Sie bei Verletzten oder Verdacht auf Beeinträchtigungen (Alkohol, Drogen) immer die Polizei. Notieren Sie vor allem die Namen und Adressen von unbeteiligten Zeugen, die im eigenen Fahrzeug sind wenig wert. Führen Sie immer ein Unfallaufnahmeformular Ihrer Versicherung im Handschuhfach mit und nach Möglichkeit eine einfache, funktionsfähige Kamera. Heute hilft auch ein Fotohandy – nehmen Sie auf jeden Fall die Endstellungen der Fahrzeuge auf, bevor die Unfallstelle unter Umständen geräumt wird. Dies sollten Sie vor Eintreffen der Polizei aber nach Möglichkeit vermeiden.

Viele argumentieren bei einer angeregten gemeinsamen Ausfüllung des Schadensformulars, Schuldanerkenntnisse seien von der Versicherung verboten. Das ist zwar richtig – gilt aber nur für die rechtliche Bewertung: Sie dürfen selbstverständlich schreiben „Fahrzeug A fuhr auf Fahrzeug B auf“ oder dies in der Skizze deutlich machen. Als eventueller Mitverursacher haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei.

Einschaltung eines Rechtsanwalts

Normalerweise gilt im Zivilrecht: Wer einen Anwalt einschaltet, muss ihn selbst bezahlen, wenn kein Verzug der Gegenseite vorliegt. Diesen Eindruck versuchen auch einige Versicherer zu fördern, wenn Sie gleich im ersten Anschreiben vor Kosten warnen, die nicht erstattet würden. Der Bundesgerichtshof hat aber schon vor vielen Jahren entschieden, dass nach dem Grundsatz der Chancengleichheit – die Sachbearbeiter sind Fachleute – bei einem unverschuldeten Unfall sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden darf. Nutzen Sie das, es gibt viele Fallstricke.

Feststellung der Schadenshöhe

Die Versicherungen bieten an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken – lehnen Sie dies dankend ab. Auch Ihre Werkstatt wird Ihnen vielleicht das Gleiche anbieten – nehmen Sie lieber einen eigenen oder den vom Anwalt Vorgeschlagenen. Wenn Sie preiswerter reparieren möchten, was Sie dürfen, muss die Werkstatt ja nicht unbedingt wissen, wie hoch der Gutachter den Schaden geschätzt hat. Lassen Sie sich auch nicht einreden, Sie müssten die Kosten vielleicht selbst tragen – selbst bei einem Gutachten, bei dem sich später herausstellen sollte, dass es Fehler enthält, haften Sie nicht dafür.

Die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen ist wichtig. Er kennt die üblichen Stundensätze einer Fachwerkstatt, beherrscht die schwierige Abgrenzung zum Totalschaden, benennt Interessenten für den eventuellen Restwert und beziffert auch eine mögliche Wertminderung.

Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Verursachers alles zahlen. Es gibt aber häufig Fälle, wo es Streit zur Schadensverteilung und/oder zur Schadenshöhe gibt. Dann ist es schon ein gutes Gefühl, eine Deckungszusage auch für die Unwägbarkeiten hinter sich zu wissen. Die Rechtsschutzversicherung deckt ja auch andere Risiken im Zusammenhang mit dem Auto ab: fahrlässige Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Probleme beim An- und Verkauf eines PKW. Daher sollte jeder, der Auto fährt, zumindest einen Verkehrsrechtsschutz haben. Empfehlenswert sind hier vor allem die großen Versicherer (wie DAS, ARAG) oder als Spezialist der ADAC.

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Michael Pommerening

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