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Sachverständige - KFZ Unfallgutachten / Unfallrekonstruktion

Ereignet sich ein Autounfall, kommt es in vielen Fällen zu Auseinandersetzungen in Bezug auf die Schuldfrage. Vor allem bei schweren Sach- oder Personenschäden kann dies für den unschuldigen Betroffenen massive Konsequenzen nach sich ziehen. Ist die Unfallursache nicht eindeutig, unterstützt ein Sachverständiger für Kfz Unfallgutachten und Unfallrekonstruktion bei der Wahrheitsfindung.

Ein Sachverständiger für Kfz Unfallgutachten und Unfallrekonstruktion gibt Sicherheit

Dies gilt für die strafrechtliche Auseinandersetzung im gleichen Ausmaß wie für zivilrechtliche Belange. Das Gutachten im Rahmen der Unfallrekonstruktion liefert Informationen über den tatsächlichen Unfallhergang und ist ein hilfreiches Instrument zur Wahrung der eigenen Rechte. Vor allem bei widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten und ohne glaubwürdige Zeugen sind Unfallrekonstruktionen unverzichtbar.

Die Bedeutung der Unfallrekonstruktion und ihre Durchführung

Die Gutachten, die ein Sachverständiger für Kfz Unfallgutachten und Unfallrekonstruktion durchführt, gliedern sich in das normale Unfallgutachten und in die Unfallrekonstruktion. Die Rekonstruktion eines Unfalls wird unter dem Aspekt einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Bedeutung durch. Sie dient der eindeutigen Zuweisung der Ursächlichkeit oder teilweisen Entlastung des Autofahrers als Unfallverursacher, wenn strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen die Folge eines Unfalles sind. Die Beauftragung Sachverständiger für Kfz Unfallgutachten und Unfallrekonstruktion erfolgt durch private Auftraggeber, Rechtsanwälte oder Versicherungen, auf Antrag aber auch durch Gerichte.

Im Verlauf der Erstellung des Gutachtens rekonstruiert er anhand der Schäden die Bewegungsrichtung der beteiligten Fahrzeuge, schätzt die Geschwindigkeit ein und ermittelt die Position des Aufeinandertreffens der Fahrzeuge. Liegt ein polizeiliches Protokoll vor, fließen die darin enthaltenen Informationen in die Unfallrekonstruktionen mit ein.

Weitere Informationen im Rahmen der Gutachten-Erstellung liefern

  • die Sicherung der vorhandenen Unfallspuren
  • die sorgfältige Auswertung vorhandener Unfallfotos
  • Berechnungen zur Vermeidbarkeit
  • die Klärung der Sitzpositionen der Unfallbeteiligten

Die angegebenen Maßnahmen sind nicht bei jeder Unfallrekonstruktion erforderlich und kommen entsprechend der individuellen Situation zum Einsatz.

Das Unfallgutachten - wann wird es benötigt?

Das Unfallgutachten dient der Schadensklärung an Fahrzeugen durch Fremdverschulden. Für diesen Zweck wird vom Geschädigten oder von der Versicherungsgesellschaft ein Sachverständiger für Kfz Unfallgutachten und Unfallrekonstruktion mit der Einschätzung des Schadens beauftragt. Der Sachverständige prüft, ob der vorliegende Schaden tatsächlich in seiner Gesamtheit durch Fremdverschulden verursacht wurde. Denn häufig wird ein bereits vorhandener Schaden am Fahrzeug durch den Besitzer dem aktuellen Unfallereignis zugeordnet. Der erhobene Fahrzeugschaden wird schriftlich und fotografisch dokumentiert.

Die Regulierung von Reparaturkosten durch die Versicherung setzt fast immer die Beurteilung durch einen Sachverständigen voraus, soweit im Einzelfall nicht ein Kostenvoranschlag ausreicht.

Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung

Für eine Unfallrekonstruktion wird ein Sachverständigen beauftragt, der entweder gem. DIN EN ISO /IEC 17024 zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt ist. In beiden Fällen wurde der Nachweis erbracht, dass ein Sachverständiger für Kfz Unfallgutachten und Unfallrekonstruktion über die nötigen Kompetenzen verfügt.

Die Beauftragung kann unmittelbar vom Unfallort aus oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Werden Unfallrekonstruktionen durch einen entsprechend zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen durchgeführt, sind sie zur Vorlage als Beweismittel bei Zivil- und Strafgerichten zugelassen.

Unterstützung bei der Suche nach Sachverständigen für Unfallgutachten und Unfallrekonstruktion

Unfallrekonstruktionen durch entsprechende Sachverständige unterstützen Fahrzeuglenker und Insassen bei der Wahrung Ihrer Rechte im Falle eines Unfalles und bei der Klärung der Schuldfrage. Unfallgutachten wiederum sind unverzichtbar zur Schadensregulierung durch den Versicherer und werden bevorzugt von diesem beauftragt. Auf advogarant.de finden Sie kompetente Sachverständige für Kfz Unfallgutachten und Unfallrekonstruktionen.

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