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Sachverständige - Miet- und Pachtgutachten

Ein Sachverständiger für Miet- und Pachtgutachten verfügt über besondere Erfahrungen und Kenntnisse auf seinem Gebiet. Diese spezielle Sachkunde stellt er nicht nur Gerichten und Versicherungen zur Verfügung, sondern auch anderen Einrichtungen und privaten Auftraggebern.

Sachverständiger für Miet- und Pachtgutachten - Aufgaben und Pflichten im Überblick

Vor dem Hintergrund einer fundierten Ausbildung und langjähriger Berufspraxis ist der Sachverständige für Miet- und Pachtgutachten in der Lage, die ortsübliche Miete von Wohn- und Gewerberäumen zu ermitteln, die Zulässigkeit der vereinbarten Miete sowie die Angemessenheit von Mieterhöhungen und -minderungen zu bewerten, Mängel an der Mietsache inklusive möglicher Ursachen zu dokumentieren und die Kosten für eine Beseitigung zu schätzen.

Zu den typischen Aufgaben eines Sachverständigen für Pacht- und Mietgutachten zählen darüber hinaus die Erstellung von Gutachten im Rahmen von Beweissicherungsverfahren, die Beratung bei Wohnungsabnahmen, die Berechnung der tatsächlichen Nutz- und Wohnfläche und die Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Auch mit der Erstellung eines Schiedsgutachtens kann ein Sachverständiger für Miet- und Pachtgutachten beauftragt werden. Als Mittler zwischen Fachwelt und Laien kann er komplizierte Sachverhalte auf eine verständliche und nachvollziehbare Weise darstellen.

Die verschiedenen Arten von Sachverständigen für Pacht- und Mietgutachten

Da der Begriff des Sachverständigen in Deutschland nicht geschützt ist, muss zwischen verschiedenen Arten von Sachverständigen unterschieden werden. Neben zertifizierten Sachverständigen für Miet- und Pachtgutachten gibt es auch amtlich, staatlich oder verbandsanerkannte Sachverständige und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pacht- und Mietgutachten.

Gemeinsam haben sie vor allem eines: Sie erfüllen konkrete Anforderungen an die Vorbildung und die besondere Sachkunde. In der Regel müssen sie ihre Qualifikation im Rahmen einer strengen Prüfung vor einer kompetenten Stelle unter Beweis stellen. Anders sieht es bei freien, selbsternannten Sachverständigen für Pacht- und Mietgutachten aus. Zwar sollten auch sie über eine spezielle Sachkunde verfügen, diese aber muss nicht nachgewiesen werden. Aus diesem Grund werden entsprechende Gutachten vor Gericht oftmals nicht anerkannt.

Die besondere Stellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Miet- und Pachtgutachten

Die §§ 404 Abs.2 der Zivilprozessordnung (ZPO) und 73 Abs.2 der Strafprozessordnung (StPO) machen deutlich, wie wichtig ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Miet- und Pachtgutachten ist: Im Rahmen deutscher Gerichtsverfahren ist er zur Erstellung etwaiger Gutachten bevorzugt heranzuziehen.

Durch diesen Grundsatz soll gewährleistet werden, dass nur glaubwürdige, unabhängige, unparteiische, zuverlässige und auf ihrem jeweiligen Sachgebiet besonders erfahrene Personen mit den wichtigen Aufgaben betraut werden (vgl. § 2 Abs.1 der Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammern).

Ein Sachverständiger für Miet- und Pachtgutachten wird auf der Grundlage des § 36 GewO (Gewerbeordnung) öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt dem umfassenden Pflichtenkatalog der oben angeführten Sachverständigenordnung und muss sich nicht nur hinsichtlich seiner persönlichen Eignung, sondern auch in Bezug auf seine fachliche Qualifikation einer strengen Überprüfung unterziehen.

Darüber hinaus leistet der Sachverständige für Miet- und Pachtgutachten einen Eid, mit welchem er seine Weisungsfreiheit, seine Unabhängigkeit und seien Unparteilichkeit bekräftigt und sich zur Erstattung der Gutachten nach bestem Wissen und Gewisse verpflichtet. Bestehen auch nur Zweifel an der persönlichen Integrität und der besonderen Sachkunde eines Sachverständigen für Pacht- und Mietgutachten, ist eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht möglich.

Aufgaben und Pflichten eines Sachverständigen für Pacht- und Mietgutachten

Die Aufgaben und Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Miet- und Pachtgutachten sind in der Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geregelt.

Einige von ihnen sind auch in anderen Gesetzen zu finden. So führt zum Beispiel § 407a ZPO gleich mehrere Pflichten an. Auch die Erstellung der Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen ist von großer rechtlicher Bedeutung (vgl. § 79 Abs.2 StPO).

Bei AdvoGarant finden Sie einen Sachverständigen für Miet- und Pachtgutachten

Ein Sachverständiger für Miet- und Pachtgutachten kann nicht nur zur Ermittlung und Bewertung von Schäden herangezogen werden: Auch bei anderen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ist er eine wertvolle Hilfe zur Begründung berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sind auch Sie auf der Suche nach einer kompetenten Unterstützung für die Durchsetzung Ihrer Rechte? Mit AdvoGarant finden Sie schnell und einfach den richtigen Ansprechpartner.

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