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Betriebsprüfer

Betriebsprüfung: Was tun, wenn der Betriebsprüfer nervt?

Eine Betriebsprüfung ist belastend: Sie kostet Zeit, Nerven und Geld. Und wenn der Betriebsprüfer dann auch noch nervt, drängt sich die Frage auf, wie werde ich ihn wieder los?

Ein Fall aus der Praxis: Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellt der Prüfer fest, dass zum Teil auch private Ausgaben als Betriebsausgaben steuerwirksam gebucht wurden. Um sich die Zusammenstellung der tatsächlichen Beträge zu ersparen, schätzt er die als Aufwand gebuchten privaten Aufwendungen auf 1.500 Euro pro Prüfungsjahr. Dies soll nicht nur zu einer Gewinnerhöhung von 1.500 Euro pro Prüfungsjahr führen, sondern auch zu einer Umsatzsteuerzahlung von jeweils 285 Euro (19 Prozent von 1.500 Euro).

Darüber hinaus will der Betriebsprüfer die privaten Warenentnahmen für den hier vorliegenden Hofladen auf der Basis der Pauschalwerte für „Gaststätten mit kalten und warmen Speisen“ nahezu verdoppeln. Auch dies soll zu deutlichen Nachzahlungen sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer führen. Und jetzt kommt es:

Hammer Nr. 1: Diese beiden „Sachverhalte“ reichen dem Prüfer aus, um Buchführungsmängel anzunehmen und Sicherheitszuschläge - ebenfalls in bemerkenswerter Höhe - vorzunehmen.

Hammer Nr. 2: Der Betriebsprüfer leitet aus diesen Gründen ein Strafverfahren ein.

Im Rahmen der Schlussbesprechung erfolgt bei den als Aufwand gebuchten privaten Kosten eine Einigung im Schätzungswege auf die Hälfte, also auf 750 Euro pro Prüfungsjahr. Die Erhöhung der Warenentnahmen entfällt vollständig, da der Betriebsprüfer letztendlich einsieht, dass ein Hofladen nicht mit einer Gaststätte zu vergleichen ist. In der Folge ist denklogisch von Buchführungsmängeln keine Rede mehr, so dass das eingeleitete Steuerstrafverfahren zurückgezogen wird.

Zugegeben, es ist selten geworden, dass ein Betriebsprüfer die Sachebene aus den Augen verliert und die persönliche Auseinandersetzung in den Vordergrund rückt. Ganz aus der Welt ist die Pflege der Animositäten jedoch nicht, und das nervt dann wirklich. Reflexartig kommen einem Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde und Sachaufsichtsbeschwerde in den Sinn. Wer eine dieser Beschwerden gegenüber einer Behörde schon mal eingereicht hat, weiß um die Erfolglosigkeit. Nicht umsonst spricht der Volksmund insoweit von den drei kleinen „f“: formlos, fristlos, fruchtlos.

Sie können sich die Energie - für welche Beschwerde auch immer - sparen.

Der Vorgesetzte des Betriebsprüfers, der Sachgebietsleiter, wird seinen Mitarbeiter in Schutz nehmen. Der Vorgesetzte des Sachgebietsleiters, der Vorsteher des Finanzamts, hat nicht einmal Lust, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen. Am Ende bleibt also ein auf Jahre belastetes Klima zwischen Finanzamt, Betriebsprüfer und Steuerbürger, ohne dass damit etwas erreicht wurde. Die Alternative dazu liegt in einem Antrag wegen „Besorgnis der Befangenheit“. In diesem Antrag ist - sachlich - zu schildern, warum ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Betriebsprüfers zu rechtfertigen. Gelingt das, wird sich sein Vorgesetzter für die Ablösung des Prüfers durch einen Kollegen entscheiden.

Von dem neuen Betriebsprüfer werden Sie ganz sicher keine Geschenke erhalten. Er wird sich jedoch auf der Sachebene bewegen und Ihnen darüber hinaus Respekt zollen, dass Sie es geschafft haben, seinen Kollegen, der die Sachebene verlassen hat, los zu werden.

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StB Frank Hartmann

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