Steuerfreier Arbeitslohn III
Ideen und Anregungen zum steuerfreien Arbeitslohn.
Verpflegungsmehraufwand für Auswärtstätigkeit
Für Monteure, Fahrer oder bei Dienstreisen können bestimmte Tagessätze pauschal bei Auswärtstätigkeit gezahlt werden. Dazu sind allerdings Aufzeichnungen notwendig (Rapporte können benutzt werden).
Folgende Pauschalen sind möglich:
Abwesenheit länger als 8 Stunden = 6 Euro
Abwesenheit länger als 14 Stunden = 12 Euro
Abwesenheit länger als 24 Stunden = 24 Euro
Beispiel: Ein Elektroinstallateur hat im vergangenen Jahr verschiedene Baustellen besucht. An 180 Tagen war er länger als acht Stunden unterwegs (180 Tage x 6 Euro = 1.080 Euro). Darüber hinaus war er an zehn Tagen länger als 14 Stunden im Einsatz (10 Tage x 12 Euro = 120 Euro). Dann können in der Summe 1.200 Euro ausbezahlt werden.
Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto - 1.200 Euro mehr Netto.
Auswirkung für den Unternehmer: Investition in Höhe von 1.200 Euro.
Zusätzlich können die 1.200 Euro doppelt ausgezahlt werden. Dann muss jedoch auf die zusätzlichen 1.200 Euro eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent gezahlt werden, also 300 Euro Lohnnebenkosten.
Die Abwesenheitsdauer beginnt mit dem Verlassen der Betriebstätte. Wird die Betriebstätte am selben Tag wieder aufgesucht, etwa wegen Materialabholung, wird die Abwesenheit unterbrochen. Somit kann es vorkommen, dass keine Abwesenheit über acht Stunden oder mehr erreicht wird. Wird die Baustelle direkt von zu Hause aus angefahren, beginnt die Abwesenheit mit dem Verlassen der Wohnung. Diese Pauschalen können auch beim Unternehmer als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn er selbst auswärtig tätig ist.
Steuerfreie Überlassung von Telekommunikationsgeräten
Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen PCs und anderen Telekommunikationsgeräten, wie zum Beispiel Handy, Telefon oder Fax sind steuerfrei. Kauft der Arbeitgeber beispielsweise einen PC für 595 Euro inklusive Mehrwertsteuer und überlässt diesen dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung bleibt der Unternehmer Eigentümer des PC.
Auswirkung für den Mitarbeiter: Kein Arbeitslohn jedoch private Nutzung möglich
Auswirkung für den Unternehmer: Die Investition kann betrieblich angesetzt werden. Ein PC ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut und kann über fünf Jahre abgeschrieben werden. Hinzu kommen noch die 95 Euro Vorsteuerabzug. Das eignet sich insbesondere als Marketinginstrument für Handwerker im Telekommunikationsbereich.
Zuschläge für Sonn-, Feier- und Nachtarbeit
Zum Grundlohn kann gezahlt werden:
Sonntags bis 50 Prozent steuerfrei;
Feiertags bis 125 Prozent;
Nachts bis 40 Prozent beziehungsweise 25 Prozent (Nachtarbeit beginnt ab 20.00 Uhr und endet um 4.00 Uhr). Allerdings sind hierfür Aufzeichungen über die Arbeitszeit erforderlich.
Minijobs 400 Euro / Monat steuerfreie Ehegattenarbeitsverträge
Zum Beispiel können 4.800 Euro steuerfrei an den Ehegatten ausgezahlt werden. Dabei liegen die
Lohnnebenkosten pauschal bei 30 Prozent (1.440 Euro).
Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto – 4.800 Euro steuerfrei
Auswirkung für den Unternehmer: Brutto 4.800 Euro + 1.440 Euro Nebenkosten als Betriebsausgabe
Erholungsbeihilfe pauschal versteuert
Bei Erholung des Arbeitnehmers können folgende Beträge pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer ausbezahlt werden:
Erholungsbeihilfe Mitarbeiter 156 Euro / Jahr
+ Ehegatte 104 Euro / Jahr
+ jedes Kind je 52 Euro / Jahr
Für ein Paar mit einem Kind können zum Beispiel 312 Euro pauschal versteuert ausbezahlt werden.
Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto - 312 Euro mehr.
Auswirkung für den Arbeitgeber: 312 Euro Erholungsbeihilfe + 78 Euro Lohnsteuer (25 Prozent) = 390 Euro
Steuerfreie Kostenübernahme für Gesundheitsmaßnahmen bis 500 Euro jährlich
Der Arbeitgeber übernimmt beispielsweise die Kosten der Krankengynastik.
Auswirkung für den Mitarbeiter: Brutto = Netto – 500 Euro.
Unternehmer: Investition in Höhe von 500 Euro.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sofort-Beratersuche
AdvoGarant Artikelsuche