Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Filmfonds

Sollten Filmfonds-Anleger freiwillig Steuernachforderungen begleichen?

Die Situation ist äußerst prekär: Die Bayerische Finanzverwaltung hatte im Frühjahr 2009 angekündigt, die in der Vergangenheit für Filmfonds gewährten Steuervorteile nicht mehr anzuerkennen. Davon betroffen sind leasingähnliche Filmfonds, die zwischen 1998 und 2005 auf den Markt kamen.

Das Angebot war verlockend: Mit Millionen Kleinanleger-Geldern sollten Filme für Millionen produziert werden. Dazu gründeten Emissionshäuser Kommanditgesellschaften, die Filme produzieren sollten, vollständig oder als Co-Produzenten.

Anlageberater suchten für sie Interessenten, die als Kommanditisten mit Beträgen ab 10.000 Euro dem Filmfonds beitreten. Wie bei geschlossenen Immobilienfonds haften die Kommanditisten nur mit ihrem Anteil, nicht aber mit ihrem Privatvermögen. Man kann Steuern sparen und profitiert von den Ausschüttungen aus der KG - Anlegerherz, was willst du mehr?

Fiskus fordert Steuern in Milliardenhöhe zurück

Doch nun das: Der Fiskus fordert Steuern in Höhe von zwei Milliarden Euro zurück.  Im  Nachhinein sollen Anleger die Produktionskosten für die Filme nicht mehr bereits im ersten Jahr ihrer Beteiligung in vollem Umfang steuerlich absetzen können, sondern nur noch zu einem Anteil zwischen zehn und 30 Prozent.

Was ursprünglich bei Spitzenverdienern eine Steuergutschrift in Höhe von etwa der Hälfte des Geldeinsatzes ausmachte, kann jetzt das genaue Gegenteil bedeuten. Nicht wenige Anleger der Filmfonds sehen sich demzufolge falsch beraten, bleiben oftmals auch die Einspielergebnisse der produzierten Filme weit hinter den prognostizierten Erwartungen zurück.

Zwar hatten Initiatoren wie das Emissionshaus KGAL oder Hannover Leasing unlängst angekündigt, gegen die Nachforderungen gerichtlich vorzugehen; bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes können aber bis zu sechs Jahre vergehen.

Steuernachforderungen freiwillig begleichen

Trotz der juristischen Unsicherheiten ist es nach Ansicht von Steuerexperten für Anleger sinnvoll, die Nachforderungen freiwillig zu begleichen. Hintergrund ist die lange Verfahrensdauer bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Sollten die Fondsinitiatoren den Prozess verlieren, wird es für den Investor noch teurer: Zusätzlich zur Steuernachzahlung fallen nämlich auch während des Aussetzungszeitraumes durch die Finanzbehörden jährlich sechs Prozent Zinsen auf die nicht gezahlten Steuern an.

In der Kritik der Anleger sind aber auch die Fondsinitiatoren selbst gekommen. Vielen Anlegern wurde gerade aus steuerlichen Überlegungen eine Filmfondsbeteiligung vom verantwortlichen Anlageberater angeraten, da angeblich die Steuerkonzepte eng mit der Finanzverwaltung abgestimmt worden seien.

Eine verbindliche Auskunft lag den Initiatoren der Filmfonds nach Erkenntnissen von Branchenexperten aber in den wenigsten Fällen vor. Man vertraute indes auf die bisherige Veranlagungspraxis, ohne Anlegern in concreto mitzuteilen, dass zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche Auskunft der Behörden vorlag. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Dort wurde das beklagte Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt, weil dessen Mitarbeiter negative Presseberichte um die mögliche Aberkennung steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen an Filmfonds den Kunden vor deren Anlageentscheidung nicht weitergegeben hatten.

Über den Autor

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Bettina Wittmann

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche