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Steuerfahndung

Wenn das Finanzamt den Verdacht hat betrogen zu werden, schickt es die Steuerfahndung.

Die Behörde hat viele Quellen, aus denen sich ein Verdacht falscher Angaben in der Steuererklärung ergeben kann. Mit so genannten Plausibilitätsprüfungen wird jede Steuererklärung überprüft. Der Veranlagungsbeamte achtet beim Bearbeiten der Steuererklärung darauf, ob die Angaben wirklich Sinn ergeben und zutreffend sind. Außerdem ermittelt die Steuerfahndung selbst kleine Online-Gewinne.

Mit der Spezial-Software „XPider“ durchforstet die Finanzverwaltung Plattformen wie eBay nach Onlinehändlern, die hohe Umsätze, viele Bewertungen und Verkäufe haben. Nach den Geschäftsbedingungen von eBay können zum Beispiel personenbezogene Daten, Äußerungen in den eBay-Cafés, Zeit, Art, Dauer, Inhalt oder Häufigkeit der Nutzung gespeichert werden. Finden die Fahnder eine Häufung von Verkäufen, verfolgen sie die Spur weiter. Der Klarname hinter der Email-Adresse wird ermittelt. Dann prüfen die Ermittler die Steuerakte beim zuständigen Finanzamt.

Banken müssen die Finanzbehörden über eingereichte Freistellungsaufträge informieren.

Gespeichert werden diese Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Daten, die dort nicht gespeichert sind, holt sich das Finanzamt von der Schufa. Die Schufa speichert unter anderem die Kontonummern. Theoretisch können Finanzbeamte hierüber alle Konten und Depots ausfindig machen. Auch ein Konto oder Depot in den USA ist vor dem Finanzamt nicht sicher. Denn die Amerikaner versorgen die Finanzbehörden mit Kontrollmitteilungen.

Ergibt sich ein Verdacht, erscheinen die Steuerfahnder in der Regel überraschend und meist am frühen Morgen. Vor der Tür steht der Fahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss. Wer die Tür nicht öffnet, in der Hoffnung, die Fahnder würden wieder verschwinden, irrt sich. Nach dem Durchsuchungsbeschluss können die Steuerfahnder – und zwar gleichzeitig - Wohnungen, Büro und Betrieb, Keller, Garagen und Fahrzeuge aufbrechen und alle Unterlagen mitnehmen, die als Beweismittel für eine Steuerhinterziehung relevant sein können.

Die Stärke der Steuerfahndung liegt in der Schockwirkung, die selbst den trifft, der sich nichts vorzuwerfen hat.

Die Beamten durchwühlen nicht nur Schränke, Tresore, Schubladen, Aktentaschen, Brieftaschen oder Handtaschen. Es wird kein Intimbereich ausgeklammert, da ist man nicht zimperlich. Kleidung, Betten, Bücher, Vorräte oder andere, mögliche Verstecke werden durchwühlt und auf Hinweise für eine Straftat durchsucht. Die körperliche Durchsuchung ist gleichfalls zulässig. Auch hier gilt: Werden Behältnisse nicht freiwillig geöffnet, werden sie gewaltsam aufgebrochen.

Auch wenn die Beschlagnahme der EDV (Software und Datenbestände), die Sicherstellung von Akten, Unterlagen über aktuelle Geschäfte, die Arrestierung des Vermögens oder von Vermögensteilen die Grenze des Erträglichen zu sprengen scheint, ist trotz Empörung, Angst und Stress besonnenes und kontrolliertes Verhalten äußerst wichtig.

Insbesondere sollten keine Kommentare über die Unangemessenheit der Maßnahme, Beschimpfungen der Beamten, über das Finanzamt oder den Staat erfolgen.

Den Fahndern sollte höflich und ohne Aggression gegenüber getreten werden, wenn es auch noch so schwer fällt. Auf keinen Fall sollten Sie Aussagen zur Sache machen und Unterlagen ohne vorherige Konsultation des Strafverteidigers freiwillig herausgeben. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Anweisung auch an die Mitarbeiter zu geben. Während der Durchsuchung kann die Tragweite von Aussagen in aller Regel nicht zutreffend beurteilt werden. Aber alle Äußerungen stehen später in den Akten.

Beschuldigten steht die Beiziehung eines Rechtsanwalts zu. Steuerstrafsachen sind schon wegen der sich ständig ändernden Gesetzeslage - häufig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich - schwierig und bedürfen einer kundigen Bewertung. Deshalb sollte so frühzeitig wie möglich ein Anwalt beauftragt werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.


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