Anwaltskanzlei Schultenhöfer
Overbergstr. 76
45663
Recklinghausen
Tel: 02361 - 303410
Fax: 02361 - 3034111
Webauftritt
www.kanzlei-schultenhoefer.deFachgebiete
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrszivilrecht (Schadenersatz)
Sprechzeiten
Mo - Fr:08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten und samstags nach Vereinbarung möglich.
Parkplätze vor dem Haus
Buslinien: 210, 236, 237
Haltestelle: Am Waldschlösschen
Bei der Auswahl eines Anwalts kommt es nicht nur auf dessen juristische Fähigkeiten, sondern zu einem großen Teil auf das Einfühlungsvermögen an.
Fachlich soll er natürlich sein ganzes Wissen für den Mandanten in die Waagschale werfen und ihm so zum größtmöglichen Erfolg verhelfen. Ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick kann jedoch bei allen Beteiligten mehr erreichen und dazu beitragen, dauerhaften Rechtsfrieden zwischen den Parteien herzustellen, ohne dass berechtigte Ansprüche darunter leiden müssen. Anwalt Martin Schultenhöfer hat, bevor er die Laufbahn als Jurist einschlug, Theologie studiert und zudem als Diakon gearbeitet. Für ihn steht der Mandant als Mensch im Mittelpunkt.
Spezialisiert ist die Kanzlei Schultenhöfer auf die schnelle und unbürokratische Abwicklung von Unfallschäden. Unser Bestreben ist die zügige, außergerichtliche, und vollständige Schadenskompensation ihrer materiellen und immateriellen Schäden. Hilfreich ist dabei die enge Kooperation mit örtlichen Sachverständigen und Autoverwertern, die über langjährige Erfahrung verfügen. Sollte eine außergerichtliche Regulierung scheitern, steht Ihnen das gesamte Kanzleiteam in einem Prozess hilfreich zur Seite.
neben der Unfallregulierung, hierzu gehören sämtliche Sach- und Personenschäden (Fahrzeug, Kleidung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Hinterbliebenenversorgung u. a. ), ist die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen und Führerscheinangelegenheiten ein weiterer Schwerpunkt des Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Weitere Schwerpunkte der Kanzlei Schultenhöfer sind das Arbeitsrecht (Kündigungen, Abmahnungen, Lohnklagen) und das Strafrecht (Untersuchungshaft, Wahl- und Pflichtverteidigung, BTM-Sachen, Sexualstrafrecht), Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer hat im Jahr 2016 erfolgreich die theoretischen Prüfungen für den Fachanwalt Strafrecht abgelegt.
Aber auch im Familienrecht (Scheidung, Umgangsrecht, Unterhalt, Gewaltschutz) und Mietrecht werden Sie von Rechtsanwalt Schultenhöfer umfassend beraten und vertreten.
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Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
Fachanwalt für VerkehrsrechtOverbergstr. 76
45663 Recklinghausen
Gebiete:
Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrszivilrecht (Schadenersatz)
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Impressum
Anwaltskanzlei
Schultenhöfer
Overbergstraße 76
45663 Recklinghausen
Tel.:02361/303410
Fax:02361/3034111
E-Mail:info@kanzlei-schultenhoefer.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:DE242713330
- inhaltlich Verantwortlicher:
Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
- zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel.:(02381) 98 50 00
Fax:(02381) 98 50 50
E-Mail:info@rak-hamm.de
Internet:www.rak-hamm.de
- berufsrechtliche Regelungen:
Die hier vorgestellte Person trägt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt".
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
- Berufshaftpflichtversicherung:
Schultenhöfer führt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz (Königinstr. 28, 80802 München), die Deutschland gültig ist. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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