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Sachverständiger

Die Berufsbezeichnungen Sachverständiger und Gutachter werden Synonym für natürliche Personen mit besonderer Sachkunde und einer überdurchschnittlich fachlichen Expertise verwandt.

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Gutachter/Sachverständige werden im Regelfall zu Wertermittlungen, Ursachenuntersuchungen und Ermittlung von geeigneten Maßnahmen zu Schadenbeseitigung beauftragt. Weitere Aufgabe ist es, den Umfang von Schäden und deren Höhe zu spezifizieren sowie Feststellungen zu treffen, inwieweit behauptete Sachverhalte zutreffen können.

EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt:

„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen."

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