Kanzlei Kotte Rechtsanwältin
Herforder Straße 261
33609
Bielefeld
Tel: 0521 - 3298230
Fax: 0521 - 32982323
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Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.-
Rechtsanwältin Kornelia Kotte
Fachanwältin für Ehe und FamilienrechtHerforder Straße 261
33609 Bielefeld
Gebiete:
Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Scheidungsrecht, Testamentsgestaltung
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Impressum
Kanzlei Kotte Rechtsanwältin
Herforder Straße 261
33609 Bielefeld
Telefon: 0521 - 3298230
Telefax: 0521 - 32982323
Mail: info@kanzleikotte.de
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwältin Kornelia Kotte
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Kornelia Kotte lautet Rechtsanwältin und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwältin Kornelia Kotte ist:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381/985000
Telefax: 02381/9850-50
E-Mail: info@rak-hamm.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Ein Kind, welches nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht, kann nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils auch nur den Pflichtteil erhalten.
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Was ein Ehegatte bei dem Tod des anderen Ehegatten erbt hängt davon ab, ob die Ehegatten Kinder hatten und in welchem Güterstand sie lebten.
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Ein Ehegattentestamtent kann steuerliche Fallstricke und andere Probleme mit sich bringen. Kennen und nutzen Sie Ihre Freibeträge!
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Ein sinnvolles Instrument zur Regelung des eigenen Nachlasses ist die lebzeitige Vermögensübertragung, auch Schenkung genannt.
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Erben können einen Anspruch auf Erhöhung ihres Pflichtteils haben, wenn dieser nachträglich ergänzt werden muss.
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